Arbeitsvorhaben Prof. Dr. Gerhard Dannecker
Gleichheit und Ungleichheit in der Leberorgantransplantation. Aktuelle Fragen klinischer Praxis und ihre Bearbeitung aus rechtlicher Sicht
Knappe Spenderorgane sind nach dem TPG nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht zu verteilen. Die Rechtswissenschaft fordert zunehmend, der Dringlichkeit Vorrang vor der Erfolgsaussicht beizumessen. Unklar ist, wie das Erfolgskriterium (als sekundäres Allokationskriterium) zu konkretisieren ist. Nicht diskutiert wird, ob - statt pauschal von Erfolgsaussicht zu sprechen - zwischen den Erfolgsaussichten der OP und der erwarteten Lebensverlängerung/ Lebensqualität zu differenzieren ist und ob der Vorrang der Dringlichkeit für beide Elemente des Erfolgskriteriums (Erfolg der OP/Lebensverlängerung) gleichermaßen gelten muss. Ebenfalls wird nicht diskutiert, ob eine Rechtspflicht zur Maximierung der Zahl der erfolgreich Transplantierten existiert. Diese Fragen sollen unter Einbeziehung der ethischen Dimension erörtert werden.
Auf dieser Grundlage sind folgende aktuelle Probleme, die im Zusammenhang mit der Leberallokation stehen, unter Einbeziehung medizinischer und psychologischer Erkenntnisse und Bewertungen zu bearbeiten:
- Notwendigkeit der Ergänzung des zur Leberallokation verwendeten MELD-Score um Elemente des früheren CTP-Score; Bewertung der Regelungen des II.2.2. und II.2.1 der RL der BÄK (Warteliste Leber), nach der fehlende Compliance sowie fehlende 6-monatige Alkoholabstinenz der Aufnahme in die Warteliste entgegenstehen;
- Existenz einer Rechtspflicht, das Split-Leber-Verfahren in allen medizinisch möglichen Fällen anzuwenden.