Promotion in Klassischer Archäologie
Informationen zur Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät und allen Formalitäten rund um die Annahme als Doktorand*in finden Sie hier. Sehr gute Informationen bietet zudem die Heidelberger Graduiertenakademie.
Im folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen:
1. An wen sollte ich mich zuerst wenden, wenn ich in Heidelberg promovieren möchte?
Ihr erster Schritt sollte darin bestehen, mit einem der Professoren/innen bzw. habilitierten Mitarbeiter/innen Kontakt aufzunehmen, der/die als Betreuer/in für Ihr Dissertationsvorhaben in Frage kommt. Dazu sollten Sie eine kurze Skizze Ihres Forschungsvorhabens anfertigen und diese an den betreffenden Dozenten/in schicken (gerne per Mail).
2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Heidelberg promovieren zu können?
In der Regel sollten Sie über einen Magister-, Diplom- oder Masterabschluss in Klassischer Archäologie oder einer entsprechenden Disziplin verfügen, der mindestens mit "gut" bewertet wurde. Des Weiteren müssen Sie Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen sowie Latinum und Graecum nachweisen können. Für ausländische Studierende ist eine Äquivalenzanerkennung ausreichender Latein- bzw. Griechischkenntnisse nach Absprache möglich.
3. Mein vorheriger Abschluss ist nicht mit mindestens "gut" bewertet. Kann ich mich trotzdem als Doktorand bewerben?
Sie können sich natürlich mit einem der Professoren/innen bzw. habilitierten Mitarbeiter/innen in Verbindung setzen. Wenn er/sie eine Annahme als Doktorand grundsätzlich befürwortet, besteht die Möglichkeit, der Fakultät befürwortende Gutachten von zwei Hochschullehrern/innen oder Privatdozenten/innen der Fakultät über Ihre wissenschaftliche Qualifikation vorzulegen. Sind diese positiv, kann der Promotionsausschuss eine Zulassung aussprechen.
4. Klassische Archäologie war bislang nicht mein Hauptfach. Kann ich dennoch in diesem Fach promovieren?
Grundsätzlich können Sie auch dann in Klassischer Archäologie promovieren, wenn dieses Fach bislang nicht Ihr Hauptfach war. Allerdings müssten Sie zunächst dem Promotionsausschuss Ihre Fachkenntnisse in einem Kolloquium nachweisen. Darüber hinaus können Publikationen und sonstige schriftliche Arbeiten berücksichtigt werden.
5. Kann ich auch nur mit einem Bachelorabschluss in Klass. Archäologie promovieren?
Grundsätzlich kennt die Promotionsordnung Sonderregelungen für besonders qualifizierte Bachelorabsolventen. Allerdings sind die diesbezüglichen Verfahren mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der einem regulären Masterstudium zumeist in etwa entspricht.
So können Absolvent*innen eines dreijährigen Bachelor-Studienganges an einer Universität zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss mit der Note „sehr gut“ erworben wurde und wenn sie in einem Eignungsfeststellungsverfahren nachweisen, dass sie in dem Promotionsfach in gleicher Weise zu wissenschaftlicher Arbeit befähigt sind wie die promotionsfähigen Universitätsabsolventen eines Masterstudiengangs. Die in den mindestens zweisemestrigen Eignungsfeststellungsverfahren zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen werden vom Promotionsausschuss festgesetzt. Auf Antrag des Bewerbers stellt der Promotionsausschuss durch ein Kolloquium fest, ob das Eignungsfeststellungsverfahren mit Erfolg absolviert wurde. Wird das Eignungsfeststellungsverfahren nicht mit Erfolg absolviert, erlischt die Zulassung zur Promotion.
Absolvent*innen von vierjährigen Bachelorstudiengängen an einer Universität können zur Promotion zugelassen werden, wenn der Abschluss mit der Note „sehr gut“ erworben und außerdem durch ein Kolloquium der Nachweis erbracht wurde, dass die Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit in gleicher Weise vorhanden ist wie bei promotionsfähigen Universitätsabsolvent*innen eines Master-, Lehramts-, Diplom-, Magister- oder eines gleichwertigen Studiengangs. Gegenstand des Kolloquiums sind Fachkenntnisse des Promotionsfaches entsprechend den Prüfungsordnungen der Universität Heidelberg für die entsprechenden Masterstudiengänge in der jeweils geltenden Fassung.
6. Ich erfülle die Sprachvoraussetzungen nicht. Kann ich dennoch als Doktorand*in angenommen werden und diese nachholen?
Ein Nachholen der Sprachvoraussetzungen, insbesondere der Prüfungen zum Latinum und Graecum, ist nach Absprache möglich. Spätestens bei Abgabe der Dissertation müssen die entsprechenden Sprachzeugnisse allerdings vorliegen.
7. Muss/Kann ich mich als Doktorand*in einschreiben?
Der/die Doktorand*in kann sich nach erfolgter Annahme bei der Universität einschreiben, es sei denn, es besteht bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses eine Mitgliedschaft oder ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis steht einer Immatrikuation entgehen. Eingeschriebene Doktorand*innen haben die Rechte und Pflichten Studierender.
Die Promotion soll i.d.R. nach drei Jahren abgeschlossen sein. Eine Einschreibung kann höchstens für fünf Jahre erfolgen.
8. Kann ich die Dissertation auch in einer Fremdsprache verfassen?
Nach Absprache mit dem Betreuer kann die Dissertation in der Regel in deutscher, lateinischer, englischer oder französischer Sprache abgefasst werden. Der Promotionsausschuss kann auf schriftlichen Antrag zudem gestatten, eine in einer anderen Sprache geschriebene Dissertation vorzulegen, sofern die Begutachtung durch Hochschullehrer Privatdozenten/ der beteiligten Fakultäten möglich ist.
9. Gibt es Sonderregelungen für die Einschreibung ausländischer Bewerber*innen?
Während deutsche Studienbewerber*innen sich nach erfolgter Annahme als Doktorand*in direkt über das Studentensekretariat einschreiben können, müssen ausländische Studienbewerber*innen und somit auch Doktorand*innen sich stets über das akademische Auslandsamt immatrikulieren. Nähere Informationen und Ansprechpartner*innen finden Sie hier.
10. Welche Vorteile bietet der Studienort Heidelberg für eine Promotion in Klass. Archäologie?
Eine Zusammenstellung von elf guten Gründen, Heidelberg als Studienort zu wählen, finden sie hier.