Studienmöglichkeiten für Späteinsteiger*innen

1. Welche Möglichkeiten gibt es, an den universitären Lehrveranstaltungen teilzunehmen?

Es gibt grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten:

1. Sie können sich als Gasthörer*in an der Universität einschreiben und mit dem entsprechenden Ausweis Vorlesungen in allen Fächern besuchen. Allerdings besteht hier kein Prüfungsanspruch und damit auch keine Möglichkeit, benotete Leistungen zu erbringen oder einen universitären Abschluss zu erhalten.

2. Vorausgesetzt Sie verfügen über eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich regulär für einen Bachelorstudiengang einschreiben. Damit können Sie an allen Lehrveranstaltungen teilnehmen und Prüfungen ablegen. Für Sie gelten damit die gleichen Recht und Pflichten wie für für alle Studierenden.
 

2. Kann ich als Gasthörer*in auch an Exkursionen und Grabungen teilnehmen?

Wir schließen diese Möglichkeit nicht grundsätzlich aus, allerdings ist das nur möglich, wenn nach Berücksichtigung aller regulären Studierenden noch freie Plätze zur Verfügung stehen. Zudem erhalten Gasthörer*innen keinerlei Zuschüsse, müssen also alle Kosten selbst ragen.


3. Kann ich als regulär eingeschriebene(r) Bachelorstudent*in trotz meines höheren Lebensalters an Exkursionen und Grabungen teilnehmen?

Selbstverständlich stehen Ihnen im Falle einer regulären Einschreibung als Bachelorstudent*in alle Veranstaltungen offen. Das beinhaltet auch Grabungen und Exkursionen.Wir bitten Sie allerdings, Ihre eigenen körperlichen Fähigkeiten ehrlich einzuschätzen und im Zweifelsfalle mit den jeweiligen Dozent*innen zu sprechen.
 

4. Können mir Leistungen und Kompetenzen aus meinem bisherigen Berufsleben auf die nötigen Studienleistungen angerechnet werden?

Wir sind gerne bereit, bisherige Leistungen in sinnvollem Umfang an passender Stelle anzurechnen. Allerdings ist hier stets eine Einzelfallprüfung nötig. Bitte wenden Sie sich hierzu an unsere(n) Studienberater*in.

 

5. Welche Sprachvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Gasthörer*in müssen Sie keine besonderen Sprachvoraussetzungen erfüllen. Als Bachelorstudent*in gelten für Sie die gleichen Sprachanforderungen wie für alle anderen auch, d.h. Sie müssen bis zur Anmeldung zur Bachelorprüfung Latinum sowie zwei moderne Fremdsprachen nachweisen.
 

6. Welche zeitlichen Fristen muss ich als Bachelorstudent*in beachten?

Sie müssen das Basismodul bis zum Ende des 2. Fachsemesters abschließen. Für die weitere Studiendauer gibt es keine festen Fristen.

 

7. Kann ich nach bestandenem Bachelor auch noch einen Master absolvieren?

Sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können Sie selbstverständlich auch ein Masterstudium beginnen.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.05.2024
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