Regelung für die Abholung von Scheinen
Ab dem 1. Oktober 2015 erfolgt die Abholung von Scheinen, ausgestellten Zwischenprüfungszeugnissen u.ä. für alle Studierenden ausschließlich bei Frau Thölken (Zimmer RS 320, Sprechstunden: Di. und Do. jeweils 9.15-11.15 Uhr).
Das Geschäftszimmer
Verantwortlich:
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Letzte Änderung:
17.09.2017