Wichtige Änderung bezüglich der zweiten romanischen Sprache im Studiengang Lehramt
Die zweite romanische Sprache im Studiengang Lehramt
1. Die zweite romanische Sprache im Studiengang Lehramt (WPO 2001)
Das Erlernen einer zweiten romanischen Sprache gehört nach der Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg (2006) zu den Studienleistungen im Hauptfach. Diese umfassen die erfolgreiche Teilnahme an zwei zweistündigen Übungen in einer oder zwei weiteren romanischen Sprachen oder in Mittellatein.
Es sind 4 SWS nachzuweisen. Da es sich um eine Studienleistung handelt, ist eine Anerkennung schulischer Leistungen nicht möglich.
2. Die zweite romanische Sprache im Studiengang Lehramt (GymPO I 2009)
Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache auf Niveau A 2 gehören – den Lateinkenntnissen vergleichbar - zu den Zulassungsvoraussetzungen zum Studium.
Da es sich nicht um eine Studienleistung handelt, kann der Nachweis entweder durch zwei Jahre Unterricht in der Sekundarstufe oder A2 (Endnote mindestens „ausreichend“) erfolgen.
Die Zulassungsvoraussetzungen können auch durch den erfolgreichen Besuch des studienvorbereitenden Sprachkurses Portugiesisch für Übersetzer und Romanisten nachgewiesen werden.
Auch der nachträgliche Erwerb ist bis zur Zwischenprüfung möglich. Das Romanische Seminar bietet die Sprachen Galicisch, Katalanisch, Portugiesisch und Rumänisch als zweite romanische Sprache an. Weitere romanische Sprachen können gebührenpflichtig im Zentralen Sprachlabor belegt werden.
3. Die zweite romanische Sprache im Bachelor mit Lehramtsoption (ab WS 2015/16)
Im Bachelor mit Lehramtsoption ist keine zweite romanische Sprache vorgesehen. Es müssen daher keine dahingehenden Kenntnisse nachgewiesen werden.
Heidelberg, den 28.4.2015
Der Geschäftsführende Direktor