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Anwesenheitspflicht

Anwesenheitspflicht in den Lehrveranstaltungen des Romanischen Seminars

Regelmäßige Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung ist Teil der zu erbringenden Studienleistungen und daher auch Voraussetzung für den Erwerb eines Leistungsnachweises.

Regelmäßige Anwesenheit in einer Lehrveranstaltung wird bescheinigt, wenn der / die Studierende nicht öfter als zwei Mal gefehlt hat. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Fehlen entschuldigt oder unentschuldigt ist.

Zusätzliche Fehlzeiten sind nur im Fall von Krankheit zulässig und erfordern (auf Anfrage) die Vorlage eines Attests. Bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit ist der / die Lehrende zudem berechtigt, zusätzliche Studienleistungen zu verlangen (z.B. Referat/Protokoll, längere Klausur o.ä.), mit denen der / die Studierende nachweist, dass der behandelte Stoff nachgeholt wurde.
Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 21.10.2021
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