Lateinkenntnisse nach GymPO I 2009
Es müssen Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe) nachgewiesen werden. Soweit diese Grundkenntnisse nicht durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden, gilt der Nachweis durch die erfolgreiche Teilnahme z.B. an den beiden Kursen „Latein für Romanisten I und II“ (insgesamt 4 SWS) als erbracht.
Heidelberg, 24.5.2015
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Letzte Änderung:
27.05.2015