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Geschäftszimmer

Mo. bis Do. 11-13 Uhr

Am 17. und 18. Juli ist das Geschäftszimmer geschlossen.
 

Lateinkenntnisse nach GymPO I 2009

Es müssen Grundkenntnisse in Latein (Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexik, kulturelles und sprachliches Erbe) nachgewiesen werden. Soweit diese Grundkenntnisse nicht durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden, gilt der Nachweis durch die erfolgreiche Teilnahme z.B. an den beiden Kursen „Latein für Romanisten I und II“ (insgesamt 4 SWS) als erbracht.

Heidelberg, 24.5.2015

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 27.05.2015
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