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69117 Heidelberg

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Mobilität in Heidelberg und Umgebung

Bus und S - Bahn

Der Öffentliche Personen-Nahverkehr in Heidelberg wird hauptsächlich von dem Verkehrsunternehmen rnv (Rhein-Neckar-Verkehr-GmbH) angeboten.

Sind Busse und Bahnen im Stadtverkehr rollstuhlgerecht?

Die Busse sind technisch 100% rollstuhlgerecht, da jeder Bus mit einer Rampe für Rollstuhlnutzer*innen ausgerüstet ist. Diese kann bei Bedarf vom Fahrpersonal bedient werden und ermöglicht somit selbst bei geringer Bordsteinhöhe einen rollstuhlgerechten Zugang.

In Heidelberg fahren nach wie vor noch unterschiedliche Straßenbahngenerationen. Bei den neuesten Bahnen ist dank der Niederflurtechnik an den Haltestellen mit Hochbahnsteigen (30cm) ein barrierefreier Ein- und Ausstieg mit dem Rollstuhl möglich. Der Zugang zu den Fahrzeugen bei niedrigen Bordsteinen erfolgt über Rampen. Die älteren Generationen werden teilweise umgebaut und mit einem Niederflurmittelteil versehen. Für die Linie 5 (ehemals OEG) wurden neue Niederflurfahrzeuge beschafft.

Wo findet man im Internet Informationen dazu?

Auf der Homepage des RNV www.rnv-online.de steht unter dem Menüpunkt Mobilität (à Mobilität à Mobil mit dem Rollstuhl) ein Haltestellenplan für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zur Verfügung. Dieser informiert über Haltestellen für Busse und Bahnen im RNV-Streckennetz, die mit erhöhten Bahnsteigen ausgestattet sind und somit den Ein- und Ausstieg zu den niederflurigen Fahrzeugen erleichtern.

Werden Haltestellen angesagt? 

Prinzipiell sind in allen RNV-Fahrzeugen Ansagesysteme vorhanden und die Haltestellen werden automatisch angesagt. In den alten Straßenbahnen werden die Ansagen noch von den Fahrer*innen gemacht. Außerdem werden an größeren Haltestellen elektronische Anzeigetafeln eingesetzt.

Gibt es Kostenvergünstigungen für Personen mit Behinderung?

Grundsätzlich gibt es den Schwerbehindertenausweis, bei dem es sich folgendermaßen gestaltet: wenn er mit einem „B“ versehen ist, darf die Begleitperson der Person mit Behinderung kostenlos mitfahren, der Behinderte aber nicht.

Dazu kann man bei einem hohen Behinderungsgrad (100%, 80%...) für ca. 60 € eine Wertmarke kaufen, die für das ganze Jahr gilt. Damit fährt man dann als Person mit Behinderung komplett kostenfrei. Mit einem „B“- Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke fahren also sowohl die Person mit Behinderung als auch eine Begleitperson umsonst.

Grundsätzlich muss gesagt werden, dass die Fahrkartenpreise von der „Dachfirma“ urn/vrn gestaltet und festgelegt werden, die rnv als eines von vielen angeschlossenen Verkehrsunternehmen kann nur Vorschläge einbringen.

Studierende mit Schwerbehinderung haben außerdem die Möglichkeit sich den Anteil für das Semesterticket und VRNnextbike (insgesamt also rund ein Fünftel des Semesterbeitrags) rückerstatten zu lassen. Dies ist auf Antrag bei der Verfassten Studierendenschaft möglich. Nähere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie auf der Website des StuRa.

Gibt es spezielle Hilfen für Personen mit Sehbehinderung?

Alle neuen Haltestellen haben Blindenleitstreifen; das Fahrpersonal wurden darauf hingewiesen und hält entsprechend an der richtigen Stelle. Die Blindenkennzeichnung ist in Zusammenarbeit mit dem deutschen Blindenverband entwickelt und flächendeckend abgestimmt worden.

Problematisch ist hier, dass Heidelberg verkehrstechnisch sehr eng ist. Oft verläuft ein Fahrradweg zwischen der Bahn und der Haltestelle oder direkt hinter der Haltestelle. Da kann man einer Person mit Sehbehinderung natürlich keine falsche Sicherheit vorgaukeln, indem man einen normalen Leitstreifen über den Fahrradweg legt. Daher sind alle Leitstreifenabschnitte, die sich mit den Wegen anderer Verkehrsteilnehmer*innen kreuzen, genoppt und nicht wie üblich gestreift.

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) hat auf Anregung und mit Unterstützung des Badischen Blinden- und Sehbehindertenvereins erstmals ein neues Linienverzeichnis für Blinde und Sehbehinderte erstellt. Es handelt sich um eine Haltestellenaufstellung mit Umsteigerelationen der S-Bahnen und Stadtbahnen in Mannheim, Ludwigshafen und Heidelberg.
Das Verzeichnis kann in Großschrift oder Punktschrift gegen eine Schutzgebühr von drei Euro bestellt werden bei:
Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein
Augartenstraße 55
68165 Mannheim,
Telefon (0 62 1) 40 20 31
Fax (0 62 1) 40 23 04
E-Mail: info@bbsvvmk.de.
Das Linienverzeichnis für Blinde und Sehbehinderte kann auch im Bürgeramt Mitte eingesehen werden.

Ist nachts ein Sonderausstieg auch zwischen zwei Haltestellen möglich?

Bei Moonlinern (Sonderbuslinien, die Freitag- und Samstagnachts fahren) immer, wenn man rechtzeitig Bescheid sagt. Das Personal ist entsprechend geschult worden. Sollte das einmal doch nicht der Fall sein: Datum, Uhrzeit und am besten das Kennzeichen, die Wagennummer oder die Linie notieren und bei der Beschwerde-Hotline anrufen.

Im Internet findet man Informationen über Niederflurfahrzeuge und andere Einstiegsmöglichkeiten in die Fahrzeuge der Heidelberger Verkehrsbetriebe für gehbehinderte Menschen. Die Servicenummer lautet (0 18 05) 55 54 65, die e-Mail-Adresse: barrierefreiheit@rnv-online.de. In der gebundenen Ausgabe des Fahrplans zeigen Symbole die Rollstuhlgerechtigkeit der Fahrzeuge an.

Unterstützung beim Bahnfahren

Helfer*innen der Bahnhofsmission Heidelberg unterstützen Rollstuhlnutzer*innen montags bis freitags von 7 - 19 Uhr und am Wochenende von 9 - 19 Uhr beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Voranmeldungen sind unter der Telefonnummer (0 62 21) 2 38 24 zu machen, aber auch spontan stehen die Helfer*innen in blauen Jacken an den Gleisen bereit.
Unter der Rufnummer 0180 6 512512 (20 Ct./Anruf aus dem Festnetz), der E-Mail Adresse msz@deutschebahn.com und online bietet die Bahn zu folgenden Zeiten einen speziellen Mobilitätsservice an: Montag bis Freitag von 6 – 22 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 8 - 20 Uhr.

Fahrdienst für schwerbehinderte Menschen

Beförderungskosten können in manchen Fällen übernommen werden, zum Beispiel wenn Sie wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung zum Erreichen der Universität keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Hierfür zuständig ist die Eingliederungshilfe. Für Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Heidelberg ist diese unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Amt für Soziales und Senioren

Bergheimer Str. 155

69115 Heidelberg

Telefon: 06221 58-37000

E-Mail: eingliederungshilfe@heidelberg.de

Taxi

In Heidelberg gibt es Taxen (VW-Busse), in denen ein E Rollstuhl transportiert werden kann. Sie können bei der Funktaxi-Vermittlungszentrale Telefon (0 62 21) 30 20 30 bestellt werden, stehen aber eher für längere und geplante Ausflugsfahrten als für spontane Kurzstrecken in der Stadt zur Verfügung, weil die Autos umgebaut werden müssen.

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Letzte Änderung: 05.10.2022
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