Inklusives Studieren Finanzielle Unterstützung
Im Folgenden haben wir einige Informationen zur Studienfinanzierung für Sie zusammengestellt. Die besten Auskünfte können Ihnen die jeweiligen Ansprechpersonen geben.
Für Fragen zur Studienfinanzierung und Lebensplanung im Allgemeinen ist die Sozialberatung des Studierendenwerks zuständig.
Eine gute Übersicht über Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie außerdem auf der Internetseite des Deutschen Studierendenwerks.
Studierende mit Schwerbehinderung haben außerdem die Möglichkeit sich den Anteil für das Semesterticket und VRNnextbike rückerstatten zu lassen. Dies ist auf Antrag bei der Verfassten Studierendenschaft möglich. Nähere Informationen sowie ein Antragsformular finden Sie auf der Website des Studierendenrats (StuRa).
BAföG
Das BAföG ist eine staatliche Finanzierungshilfe während der Ausbildung und besteht zur Hälfte aus einem Staatsdarlehen und zur Hälfte aus einem Zuschuss. Bei Studierenden mit Behinderung können auch Leistungen über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährleistet werden.
Informationen zur Antragsstellung, Förderhöhe und Förderbedingungen findet Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).
Wenn Sie lieber persönlich beraten werden möchten, gibt es die Möglichkeit eine Beratung bei der Abteilung für Studienfinanzierung des Studierendenwerks Heidelberg wahrzunehmen.
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe (nach §§ 53 ff. i. V. m. § 97 SGB XII) können Sie beantragen, wenn Sie als Person mit gesundheitlicher Beeinträchtigung wesentlich in Ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben beeinträchtigt sind.
Leistungen können unter anderem gewährt werden
- für stationäre Wohnheimversorgung
- für ambulant betreutes Wohnen
- zur Integration von Studierenden mit Behinderung an der Hochschule
- für eine Wohnungsausstattung, die den besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderung entspricht
Die Träger der überörtlichen Sozialhilfe erwarten oft bei Beschaffungswünschen eine Stellungnahme der Universität, bei der wir Ihnen gerne behilflich sind.
Eingliederungshilfe können SIe beim zuständigen Sozialhilfeträger am Ort Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
Wohngeld
Wohngeld ist wie das BAföG eine staatliche Förderung im Sinne eines Mietzuschusses. Es wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert und muss in der Regel nicht zurückerstattet werden. Im Grunde ist jede*r Bürger*in berechtigt Wohngeld zu beantragen, für Studierende sieht es allerdings etwas komplizierter aus, da diese in der Erstausbildung unterhaltungsberechtigt sind. Es wird deshalb nur in speziellen Fällen gewährt.
Zuständig für Personen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg ist die Wohngeldstelle des Amts für Soziales und Senioren.
Stiftungen und Stipendien
Eine andere Möglichkeit, sich das Studium zu finanzieren, sind Stiftungen und Stipendien. Es gibt eine Vielzahl von Stipendien und bei guten bis sehr guten Studienleistungen lohnt es sich auf alle Fälle sich zu bewerben, da man bis zum BAföG-Höchstsatz gefördert werden kann – und das ohne Rückzahlung! Einen Überblick über die 1600 Fördermöglichkeiten für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung finden Sie auf der Website „Barrierefrei studieren“.
Auf der Website der Universität Heidelberg finden Sie mehr Informationen zu Begabtenförderung, politischen und kirchlichen Stiftungen.