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Informationen zum EPG

Worauf zielt das EPG?
Sein wann besteht das EPG?
Wie ist das EPG aufgebaut?
Was wird im EPG verlangt?

1. Worauf zielt das EPG?

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) ist ein Teil jedes Lehramtstudiengangs, wie es auch die Pädagogischen Studien und die Fachdidaktik sind. Hinter dem EPG steckt die Idee, eine ethische Grundbildung in die Bildungsziele der allgemeinbildenden Schulen aufzunehmen. Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern sie sollen mithelfen, Kinder und Jugendliche zu verantwortungsbewussten jungen Menschen zu erziehen. Das kann nicht lediglich in einem einzelnen Fach geschehen, sondern ethische Erziehung – wie Erziehung überhaupt – geschieht immer in allen Fächern, geschieht in jedem Unterricht und über den Unterricht hinaus auch in den Pausen, in Arbeitsgemeinschaften, in Projektwochen, bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulfesten, auf Wandertagen, auf Klassenfahrten und in vielen anderen Zusammenhängen.

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium will darum eine Grundkompetenz für ethische Fragestellungen vermitteln. Es will dazu befähigen, ethisch verantwortungsbewusst zu urteilen, und das heißt, dazu zu befähigen, über das persönliche ethische Urteil Rechenschaft ablegen zu können.

Das EPG soll insgesamt zu einem sichereren Umgang mit ethischen Themen und Problemstellungen befähigen. Um das Erfassen und Darstellen von ethischen Fragen und Zusammenhängen zu fördern, werden in den Lehrveranstaltungen des EPG grundlegende Begriffe und Ansätze der Ethik vermittelt und auch die ethischen Dimensionen der jeweiligen Studienfächer im interdisziplinären Gespräch erarbeitet. Das EPG legt also einen fächerverbindenden Aspekt in die wissenschaftliche Lehramtsausbildung.

 

2. Seit wann?

Das EPG wurde mit der Reform der Wissenschaftlichen Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 13. März 2001 (WPO) in die baden-württembergische Lehramtsausbildung eingeführt. Es ist in Anlage C Adobe der WPO geregelt. Mit der Reform der Lehramtstudiengänge und Einführung der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I vom 31. Juli 2009 (GymPO I) wurde das EPG dem modularisierten Lehramtstudiengang angepasst und in Anlage D Adobe der GymPO I geregelt.

Das bedeutet konkret: Alle Studierenden der Studiengänge Lehramt an Gymnasien müssen im Laufe ihres Studiums zwei Lehrveranstaltungen mit jeweils zwei Semesterwochenstunden und sechs Leistungspunkten im Ethisch-Philosophischen Grundlagenstudium erfolgreich besuchen.

 

3. Wie ist das EPG aufgebaut?

Das EPG besteht aus zwei obligatorischen Lehrveranstaltungen im Umfang von je sechs Leistungspunkten, von denen die eine – EPG 1 – möglichst im Grundstudium und die andere – EPG 2 – im Hauptstudium besucht werden sollte. Die beiden Lehrveranstaltungen des EPG sind auf zwei unterschiedliche Profile festgelegt:

EPG 1 soll eine Einführung in ethisch-philosophische Grundfragen geben. Inhalt z.B: Grundbegriffe der Ethik; Methoden des Argumentierens und Rechtfertigung philosophischer und ethischer Urteile; klassische und zeitgenössische Theorien der Ethik.

EPG 2 widmet sich fach- und berufsethischen Fragen. Aufbauend auf den in EPG 1 erworbenen Grundkenntnissen sollen hier grundlegende Probleme der anwendungsorientierten Ethik behandelt werden sowie spezielle ethische Themen, die in den jeweiligen Fachgebieten begegnen. Diese Veranstaltungen werden generell von den Fächern angeboten, die Lehramtsstudiengänge anbieten.

Es ist den Studierenden freigestellt, EPG 2 im Bereich ihrer eigenen Studienfächer zu absolvieren oder eine Lehrveranstaltung an einem anderen Fachbereich auszuwählen, also einen fachfremden EPG 2-Schein zu erwerben. Es besteht keine Pflicht, vor dem Erwerb eines EPG 2-Scheins einen EPG 1-Schein erworben zu haben. Weil für EPG 2-Lehrveranstaltungen jedoch ethische Grundkenntnisse vorausgesetzt werden, empfiehlt es sich, diese zuvor in einer EPG 1-Lehrveranstaltung zu erwerben.

 

4. Was genau wird verlangt?

Alle Lehramtstudierenden müssen bei der Anmeldung zum ersten Staatsexamen den benoteten Nachweis über die Teilnahme an einer EPG 1- und einer EPG 2-Veranstaltung erbringen. Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an EPG-Veranstaltungen kann entweder durch eine mündliche Prüfung, eine Klausur, eine Hausarbeit oder ein ausgearbeitetes Referat erbracht werden. Die Nachweismöglichkeiten legen die jeweiligen Dozenten fest.

Aus der Benotung des EPG 1-Scheins und des EPG 2-Scheins stellt das Prüfungsamt eine Endnote für das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium fest. Diese Endnote geht nach WPO zweifach, nach GymPO I einfach in die Examensnote ein [WPO § 16, Abs. 1 u. 9, GymPO I § 21, Abs. 9].

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Letzte Änderung: 21.07.2016
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