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Benutzungsordnung der Bibliothek

Benutzung
Ausleihbestimmungen
Bestimmungen für Professoren, Dozenten, Assistenten
Bestimmungen für Studenten
Ausleihe von CD-ROMS

Bibliothek des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen
(16/46 oder DI)

Die gemeinsame Bibliothek des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen und des Instituts für Deutsch als Fremdsprachenphilologie umfasst eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe
(s. Ausleihbestimmungen).

Benutzung:  

  • Mäntel und Taschen dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. Es stehen dafür ausreichend abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung. 
  • Essen, Trinken und Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet, ebenso wenig wie die Benutzung von Mobiltelefonen.
  • Die Bücher sind nach ihrer Benutzung wieder an den Standort zurückzustellen. Das Einrichten von Privatapparaten ist nicht erlaubt.
  • Mitgebrachte Bücher, Mappen, Laptops u.ä. müssen der Aufsicht beim Verlassen der Bibliothek unaufgefordert vorgezeigt werden.
  • Wer Bücher beschädigt, Textstellen unterstreicht oder Notizen einträgt, kann von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden und haftet für den aufgekommenen Schaden.

 

 

Ausleihbestimmungen:

Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. In gewissem Umfang können Medien ausgeliehen werden. Für jedes entliehene Medium ist ein Leihschein ordnungsgemäß auszufüllen.

 

Eine Ausleihe ist in folgenden Fällen möglich:

Professoren, Dozenten, Assistenten:

  • Lehrkräfte des IÜD/IDF können Bücher bis zu 3 Monaten ausleihen. Zeitschriften müssen spätestens nach 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
  • Mitglieder anderer Einrichtungen der Universität Heidelberg können Bücher bis zu 2 Wochen entleihen. Zeitschriften müssen nach spätestens 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
  • Grundsätzlich gilt: Wird ein verliehenes Buch im Institut gebraucht, ist es sofort zurückzugeben.

 

 

Studenten:

  • Studenten des IÜD/IDF können fremdsprachige Literatur (Belletristik) des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen gegen Vorlage des Studentenausweises ausleihen. Die Leihfrist beträgt 2 Wochen, eine Verlängerung ist möglich.
  • Studierende anderer Institute (auch Examenskandidaten) können keine Bücher entleihen. 
  • Ausleihe über Nacht, über das Wochenende oder über Feiertage ist grundsätzlich nicht möglich.

     

Ausleihe von CD-ROMs: 

  • CD-ROMs können von den Lehrkräften des IÜD/IDF und den Studenten des IÜD/IDF (gegen Vorlage des Studentenausweises) für die Leihfrist von 3 Tagen ausgeliehen werden. 
  • Die Anzahl der zu entleihenden CD-ROMs ist auf 2 begrenzt. 
  • Nicht ausgeliehen werden können die CD-ROMs mit der Signatur eines Sonderstandortes wie "Prof...." oder einer Abteilung (z.B. "Französische Abt."). 
  • Verstöße gegen die Bibliotheksordnung können geahndet werden (Schadensersatz, Entzug der Ausleihprivilegien, Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek).
Verantwortlich: Webmaster
Letzte Änderung: 28.08.2014