Benutzungsordnung der Bibliothek
Benutzung
Ausleihbestimmungen
Bestimmungen für Professoren, Dozenten, Assistenten
Bestimmungen für Studenten
Ausleihe von CD-ROMS
Bibliothek des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen
(16/46 oder DI)
Die gemeinsame Bibliothek des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen und des Instituts für Deutsch als Fremdsprachenphilologie umfasst eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe
(s. Ausleihbestimmungen).
Benutzung:
- Mäntel und Taschen dürfen nicht in die Bibliotheksräume mitgenommen werden. Es stehen dafür ausreichend abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung.
- Essen, Trinken und Rauchen ist in den Räumen der Bibliothek nicht gestattet, ebenso wenig wie die Benutzung von Mobiltelefonen.
- Die Bücher sind nach ihrer Benutzung wieder an den Standort zurückzustellen. Das Einrichten von Privatapparaten ist nicht erlaubt.
- Mitgebrachte Bücher, Mappen, Laptops u.ä. müssen der Aufsicht beim Verlassen der Bibliothek unaufgefordert vorgezeigt werden.
- Wer Bücher beschädigt, Textstellen unterstreicht oder Notizen einträgt, kann von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden und haftet für den aufgekommenen Schaden.
Ausleihbestimmungen:
Die Institutsbibliothek ist eine Präsenzbibliothek. In gewissem Umfang können Medien ausgeliehen werden. Für jedes entliehene Medium ist ein Leihschein ordnungsgemäß auszufüllen.
Eine Ausleihe ist in folgenden Fällen möglich:
Professoren, Dozenten, Assistenten:
- Lehrkräfte des IÜD/IDF können Bücher bis zu 3 Monaten ausleihen. Zeitschriften müssen spätestens nach 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
- Mitglieder anderer Einrichtungen der Universität Heidelberg können Bücher bis zu 2 Wochen entleihen. Zeitschriften müssen nach spätestens 3 Tagen wieder zurückgegeben werden.
- Grundsätzlich gilt: Wird ein verliehenes Buch im Institut gebraucht, ist es sofort zurückzugeben.
Studenten:
- Studenten des IÜD/IDF können fremdsprachige Literatur (Belletristik) des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen gegen Vorlage des Studentenausweises ausleihen. Die Leihfrist beträgt 2 Wochen, eine Verlängerung ist möglich.
- Studierende anderer Institute (auch Examenskandidaten) können keine Bücher entleihen.
-
Ausleihe über Nacht, über das Wochenende oder über Feiertage ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausleihe von CD-ROMs:
- CD-ROMs können von den Lehrkräften des IÜD/IDF und den Studenten des IÜD/IDF (gegen Vorlage des Studentenausweises) für die Leihfrist von 3 Tagen ausgeliehen werden.
- Die Anzahl der zu entleihenden CD-ROMs ist auf 2 begrenzt.
- Nicht ausgeliehen werden können die CD-ROMs mit der Signatur eines Sonderstandortes wie "Prof...." oder einer Abteilung (z.B. "Französische Abt.").
- Verstöße gegen die Bibliotheksordnung können geahndet werden (Schadensersatz, Entzug der Ausleihprivilegien, Ausschluss von der Benutzung der Bibliothek).
Verantwortlich:
Webmaster
Letzte Änderung:
28.08.2014