Erforderliche Sprachvorkenntnisse
Das Studium am Institut für Übersetzen und Dolmetschen setzt sehr gute Sprachkenntnisse in jeder der gewählten Sprachen voraus (B1-B2 Niveau CEFR), um den in der Prüfungsordnung festgesetzten Ansprüchen für einen erfolgreichen Studienabschluss genügen zu können. Obwohl keine offiziellen schriftlichen Nachweise bei der Einschreibung vorzuweisen sind, sind für Italienisch als B- oder als C-Sprache bereits zu Studienbeginn gute schriftliche und mündliche Vorkenntnisse unabdingbar.
Als Orientierungskriterien gelten z.B.:
- mindestens 2 Jahre gymnasialer Italienisch-Unterricht
- bestandenes Propädeutikum an universitären Einrichtungen
- längerer Aufenthalt in Italien (mindestens 6 Monate)
- Sprachzertifikat mit international anerkanntem B1-B2-Niveau-Abschluss
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberaterin der italienischen Abteilung.
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Letzte Änderung:
15.04.2014