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Regelungen zu kumulativen Dissertationen in den Wirtschaftswissenschaften
Für kumulative Dissertationen gelten folgende allgemeine Regelungen:
Die bei der Einreichung der Dissertation abzugebende eidesstattliche Versicherung wird um ein Beiblatt ergänzt, auf dem der Doktorand/die Doktorandin Folgendes festhält:
- Auflistung aller Artikel der Dissertation
- Für jeden Artikel die Angabe der Koautoren/Koautorinnen, sofern vorhanden
- Für jeden Artikel mit Koautoren/Koautorinnen die genaue Beschreibung des eigenen Beitrags zu dem Artikel.
Zusätzlich sind folgende fächerspezifische Regelungen der Wirtschaftswissenschaften zu beachten:
- Bei kumulativen Dissertationen darf der Betreuer/die Betreuerin Gutachter/Gutachterin sein, sofern er/sie nicht bei mehr als einem Drittel der Hauptkapitel der Arbeit Koautor/Koautorin ist oder mindestens eines der Hauptkapitel in alleiniger Autorschaft erstellt wurde.
- Bei kumulativen Dissertationen darf der Zweitgutachter/die Zweitgutachterin Koautor/Koautorin sein, sofern der Erstgutachter/die Erstgutachterin kein Koautor/keine Koautorin ist. Für den maximalen Umfang der Koautorenschaft gilt obige Regelung analog.
- Falls die Koautoren/die Koautorinnen zu gemeinsam verfassten Artikeln ungleiche Anteile beigetragen haben, muss dokumentiert werden, welche Leistung der Doktorand/die Doktorandin erbracht hat. In diesem Fall ist eine von den Koautoren/Koautorinnen gegengezeichnete Erklärung über die Aufteilung der Papiere einzureichen.
Verantwortlich:
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Letzte Änderung:
30.07.2021