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Nach dem Aufenthalt

Anerkennung von Kursen

Nach Ihrem Aufenthalt müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung ausfüllen und wichtige Unterlagen einreichen, um Ihre im Ausland absolvierten Kurse anerkennen zu lassen.

 


Wer ist für die Prüfung der Anerkennungswürdigkeit der Kurse verantwortlich?

Verantwortlich ist die Erasmus Koordinatorin Dr. Delia Dumitrescu (delia.dumitrescu@ipw.uni-heidelberg.de)

 


Wie funktioniert die Anerkennung von Kursen nach der Rückkehr?

  1. Sie füllen einen Antrag auf Anerkennung, sowie das Formular zur Bestätigung der Anerkennung aus - Vordrucke können unter Formulare heruntergeladen werden oder liegen vor dem Büro des Prüfungsamtes aus (Tobias Ostheim, Raum 03.037)
  2. Dann schicken Sie diese (Antrag Anerkennung + Bestätigung Anerkennung) zusammen mit dem/n finalen LA(s) und dem Transcript of Records sowie der Beschreibung der von Ihnen belegten Kurse (falls Sie diese noch nicht eingereicht haben) an die Erasmus Koordinatorin. Bitte fügen Sie außerdem einen Überblick über die bereits in Heidelberg absolvierten Module hinzu.
  3. Danach entscheidet die Erasmus-Koordinatorin über die Anerkennung der Kurse.
  4. Das Prüfungsamt übernimmt die Umrechnung der Noten und unterschreibt Ihnen die Bestätigung der Anerkennung der Kurse. Das Prüfungsamt füllt ebenfalls aus, wie viele ECTS anerkannt wurden.
  5. Die Bestätigung der Anerkennung müssen Sie dann selbstständig an das Dezernat für Internationale Beziehungen schicken.

 


Muss ich meine Kurse nach jedem Auslandssemester anerkennen lassen?

Nein. Sie können, wenn Sie etwa zwei Semester im europäischen Ausland studiert haben, einen Antrag auf Anerkennung einreichen und dort die Anerkennung aller Kurse beantragen, die Sie während Ihres gesamten Auslandsaufenthaltes besucht haben.

 



Zusatzinformationen:

Sie müssen sich für jedes neue Auslandssemester beim Dezernat für Internationale Beziehungen online anmelden!

Webmaster: E-Mail
Letzte Änderung: 26.07.2024
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