Während des Aufenthaltes
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf Fragen, die sich während Ihres Aufenthaltes im Ausland ergeben können.
Beurlaubung während des Erasmus Semesters:
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich für Ihren Erasmus Aufenthalt Beurlauben zu lassen, da Sie sich so eventuell etwas Geld sparen können. Die Leistungspunkte aus dem Erasmus Aufenthalt werden am IPW auch anerkannt, wenn Sie für diese Zeit an der Universität Heidelberg beurlaubt waren. Eine Beurlaubung ist keine Pflicht.
- Die Beurlaubung ist allerdings nur möglich wenn:
- Sie in der Zeit Ihres Aufenthaltes keine Prüfungsleistung an der Universität Heidelberg erbringen möchten.
- Die Beurlaubung ist nicht möglich wenn:
- Sie beispielsweise an Übergreifenden Kompetenzen, Blockseminaren oder Zweitterminen von Klausuren die - wie etwa bei der Statistik Klausur - in das neue Semester/ihren Aufenthalt fallen erbringen wollen
- Sie dürfen während der Beurlaubung keine Leistungen in Heidelberg ablegen
Außerdem zu beachten:
- Mit dem Urlaubsantrag (bitte Frist beachten!) muss der Grund für die Beurlaubung nachgewiesen werden.
- Die Urlaubssemester werden als Hochschulsemester gezählt, also bei der Berechnung, wie lange man insgesamt an der Hochschule gewesen ist, bei der Anzahl der Fachsemester werden sie jedoch nicht mitberechnet. D.h. Beurlaubungen werden auf dem Semesterblatt als Urlaubssemester ausgewiesen, auch bei einem Auslandsaufenthalt; sie zählen als Hochschulsemester, aber nicht als Fachsemester.
- Während des Urlaubssemesters sind Sie weiterhin ordentliche/r Studierende/r an der Universität Heidelberg und behalten Ihren Studienplatz.
- Die Beurlaubung darf für maximal 2 aufeinanderfolgende Semester erfolgen
Was mache ich, wenn die Kurse, die ich mir ausgesucht habe, schließlich zeitlich nicht passen, ausfallen, überfüllt sind oder meine Sprachkenntnisse nicht ausreichen?
Bitte suchen Sie sich neue Kurse aus und besprechen diese mit der Erasmus Koordinatorin Dr. Delia Dumitrescu, um die Anerkennung anderer Kurse abzusprechen.
Bei Änderungen am OLA: Das Erfassen von Änderungen ist in der Datenbank ebenfalls in Mobility Online im Segment „Learning Agreement während des Aufenthalts“ möglich.
Wenn ich zwei Semester an einer Partneruniversität studiere, benötige ich dann zwei Learning Agreements (LA)?
Ja, Sie müssen für jedes Semester ein LA ausfüllen und mit den Erasmus-Koordinatoren sowohl der Heidelberger als auch der Partneruniversität absprechen.