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Zum Tode von Professor
Dr. iur. Dr. h.c. Adolf Laufs

14. Januar 2014

Der Heidelberger Rechtswissenschaftler und Altrektor Prof. Dr. Adolf Laufs ist am 3. Januar 2014 im Alter von 78 Jahren verstorben. Adolf Laufs war von 1969 bis 1984 und erneut ab 1988 als Professor und Direktor des Instituts für geschichtliche Rechtswissenschaft, von 1998 an zudem als Mitbegründer des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim (IMGB) an der Ruperto Carola tätig. Von 1979 bis 1983 leitete Prof. Laufs als Rektor die Universität Heidelberg. Ein Nachruf von Prof. Dr. Klaus-Peter Schroeder vom Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft.

Von Klaus-Peter Schroeder

Laufs Adolf C Uniarchiv 160x200

Foto: Universitätsarchiv

Prof. Dr. Adolf Laufs

Eine heimtückische, langwierige Krankheit beendete in den ersten Tagen des Jahres 2014 das Leben von Adolf Laufs, ein Leben, in dem Wissenschaftlichkeit zur Lebensform und Lebenserfahrung zum Wissenschaftsinhalt geworden war. Nicht allein die Heidelberger Juristische Fakultät, sondern ebenso die deutsche Rechtswissenschaft hat einen ihrer hervorragendsten Vertreter verloren. Adolf Laufs war es, der die Entwicklung der deutschen Rechtsgeschichte, insbesondere aber des Arzt- und Medizinrechts in Theorie und Praxis wesentlich beeinflusst und als begeisterter akademischer Lehrer Generationen von jungen Juristen in ihrem Werdegang und ihren Wertungen entscheidend geprägt hat.

Geboren am 18. November 1935 als Sohn einer Arztfamilie in Tuttlingen, studierte Laufs Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg im Breisgau, an der FU Berlin und an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Seine vielversprechende akademische Laufbahn eröffnete er mit einer rechtshistorischen Dissertation über „Die Verfassung und Verwaltung der Stadt Rottweil 1650-1806“ bei Hans Thieme in Freiburg. Thieme betreute gleichfalls seine gewichtige, 1968 vorgelegte Habilitationsschrift „Der Schwäbische Kreis. Studien über Einungswesen und Reichsverfassung im deutschen Südwesten zu Beginn der Neuzeit“. Nur wenig später erhielt er den Ruf auf den angesehenen Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht und Bürgerliches Recht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, wo er als Direktor dem Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft vorstand. In der Nachfolge von Hubert Niederländer wurde Laufs 1979 zum Rektor der Universität Heidelberg gewählt. Ihm gelang es im Verlauf eines langwierigen, nervenaufreibenden Prozesses, die damalige desaströse hochschulpolitische Lage zu beruhigen und die Universität zu befrieden. Eine über die Maßen strapazierende Serie von Methodendiskussionen, die ungeheure Vergeudung kostbarer Arbeitszeit in unzähligen Ausschüssen wie auch verletzende persönliche Ranküne hatten damit ihren vorläufigen Beschluss gefunden. Am Ende seiner Amtszeit (1983) konnte man allmählich wieder zur Tagesordnung des Lehr- und Forschungsbetriebes übergehen. 1984 folgte er einem Ruf an die Eberhard-Karls-Universität Tübingen, kehrte aber 1988 wieder auf seinen angestammten Heidelberger rechtshistorischen Lehrstuhl zurück.

Neben zahlreichen Ämtern in der akademischen Selbstverwaltung hat Adolf Laufs eine Vielzahl von Aufgaben in Gremien der Wissenschaft und des Staates wahrgenommen, so bei dem Aufbau der Universitäten Trier und Konstanz wie auch bei der Neubegründung der Juristischen Fakultät der TU Dresden 1992/93. 1998 war er Mitgründer und Mitdirektor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim. Seit 1976 gehörte er der Heidelberger Akademie der Wissenschaften an und war über lange Jahre hinweg Vorsitzender der Akademiekommission für das Deutsche Rechtswörterbuch; bis zum Jahr 2000 amtete er als Vorstandsmitglied der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden- Württemberg. Laufs war gleichfalls Gründungsmitglied und von 1990 bis 1992 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Medizinrecht. Ebenso engagierte er sich im Rahmen der Ethikkommissionen der Universitäten Heidelberg und Tübingen wie auch in der Ethikkommission der Landesärztekammer Stuttgart. Bis 2002 war er zudem Mitglied der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten.

Die Gabe, komplexe Zusammenhänge überschaubar werden zu lassen, hat Laufs nicht allein in seinen rechtshistorischen Studien, sondern ebenso in zahlreichen Darstellungen zum Arztrecht und Medizinrecht bewiesen. Unter den vielen Titeln seien erwähnt das 1977 in erster und 2009 in sechster Auflage erschienene „Arztrecht“, das „Handbuch des Arztrechts“ (4. Auflage 2010) und nicht zuletzt die regelmäßigen Berichte und Kommentare zur Entwicklung des Arztrechts für die „Neue Juristische Wochenschrift“.

Es war ihm ein besonderes Anliegen, dem oft beklagten „Verlust der Geschichte“ im öffentlichen Bewusstsein entgegenzuwirken. Mit der von Laufs – neben anderen - initiierten Gründung der „Heidelberger Rechtshistorischen Gesellschaft“ im Jahr 2005 wurde ein Forum geschaffen, das rechtsgeschichtliche Forschungen und Diskussionen einer größeren, auch nicht fachlichen Öffentlichkeit bekannt macht. Ihm ging es in diesem Kreis insbesondere um die Frage, wie das Recht entstanden ist und wie es sich als Teil unserer Kultur – eng verbunden mit Religion, Sitte, Wirtschaft, Staat und Gesellschaft – entwickelt hat.

Ausdruck der Anerkennung und Hochschätzung seiner Verdienste um Staat und Gesellschaft waren die Auszeichnung mit dem Bundesverdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität Montpellier und die Ehrenmitgliedschaft der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin.

Seine persönliche Ausstrahlung, getragen von tiefer Religiosität, seine nicht gekünstelte Bescheidenheit wie auch seine Gabe, mit einer kritischen Rückfrage Ansichten, nicht aber den Befragten in Frage zu stellen, haben in Verehrung und herzlicher Zuneigung wurzelnde Freundschaften begründet, die in der großen Festschrift zu seinem 70. Geburtstag zum Ausdruck gebracht worden sind. Immer konnte man davon ausgehen, im Diskurs aus seinem überquellenden Wissen weiterführende Einsichten und Erkenntnisse mitzunehmen. Vermissen werden wir seine reichen Erfahrungen auf allen Lebensgebieten, seine unverbrüchliche Loyalität und seine menschliche Wärme. Bis zuletzt schöpfte er seine Kraft vor allem aus einer ganz besonders glücklichen Ehe, aus der fünf Kinder hervorgingen.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 10.04.2014
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