Exzellente Doktorandenausbildung
Die Qualitätssicherung der Promotion ist an der Ruperto Carola bereits seit langem ein zentrales Thema
Beitrag aus dem UNISPIEGEL 1/2014 (Seite 1)
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Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Promotionsverfahren sind ein zentrales Thema des neuen Landeshochschulgesetzes (LHG), dessen Entwurf die badenwürttembergische Landesregierung Anfang Februar beschlossen und in den Landtag eingebracht hat. An der Ruperto Carola haben Qualitätssicherung und entwicklung im Bereich der Doktorandenausbildung bereits jetzt einen hohen Stellenwert. Im Rahmen des universitätsweiten Qualitätsmanagementsystems heiQUality wird das Thema Nachwuchsförderung in den kommenden Monaten in den Mittelpunkt rücken und damit nochmals an Bedeutung gewinnen. Für Kritik an der LHG-Novelle sorgen neue Regelungen, mit denen das alleinige Promotionsrecht der Universitäten zugunsten einer Experimentierklausel für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften aufgehoben werden soll.
„An der Universität Heidelberg sind Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung permanente Bestandteile des Wissenschaftsprozesses. Sie wurden nicht erst mit ihrer Verankerung im Landeshochschulgesetz oder mit der Bologna-Reform eingeführt“, sagt Prof. Dr. Óscar Loureda, der als Prorektor für diesen Bereich in der Universitätsleitung verantwortlich ist. Im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems heiQUALITY, das ganzheitlich für alle universitären Leistungsbereiche an der Ruperto Carola implementiert wird, stellt das Thema Nachwuchsförderung neben Studium und Lehre, Forschung und Administration ein eigenes Aufgabengebiet dar. Gemeinsam mit dem Council for Graduate Studies sollen im Zusammenwirken mit den Fakultäten und der Graduiertenakademie die hohen Standards der Doktorandenausbildung und die hervorragenden Bedingungen für die Doktoranden an der Ruperto Carola weiter verbessert werden.
Zu den Maßnahmen im Landeshochschulgesetz, die auf bessere Rahmenbedingungen und damit auf eine Qualitätssicherung in der Graduiertenausbildung zielen, erklärt Prof. Dr. Beatrix Busse, Prorektorin für Studium und Lehre und Vorsitzende des Council for Graduate Studies: „Vieles von dem, was mit der Novelle des LHG verbindlich eingeführt werden soll, hat die Universität Heidelberg bereits vorweg genommen.“ Dazu gehören die verbindliche Einführung von Betreuungsvereinbarungen, transparente Zulassungs- und Begutachtungskriterien oder die Benennung von Ombudspersonen für Konfliktfälle. Seit zehn Jahren wird an der Ruperto Carola außerdem an einer kontinuierlichen Verbesserung der Infrastruktur in der Doktorandenausbildung gearbeitet. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die seit 2005 bestehende Graduiertenakademie und der 2013 eingerichtete Council for Graduate Studies, der Rat für Graduiertenausbildung.
Für Kritik sorgt im Entwurf des neuen LHG der Vorschlag, künftig den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) „nach evaluations- und qualitätsgeleiteten Kriterien das Promotionsrecht befristet und thematisch begrenzt“ zu verleihen. Die Landesrektorenkonferenz hat gegebenüber diesen „Änderungen wesentlicher Strukturen der Wissenschaftslandschaft“ in einem offenen Brief an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Landtag Baden-Württemberg „ernste Bedenken“ geäußert. Die Rektoren der neun Landesuniversitäten sprechen sich stattdessen dafür aus, die Programme für kooperative Promotionskollegs weiter auszubauen sowie eine Kooptation hervorragender HAW-Professoren an Universitäten zu forcieren. Die geplante LHG-Novelle soll im zweiten Quartal 2014 in Kraft treten.