Bernd Schneidmüller stellvertretender Vorsitzender des Universitätsrates
21. Jui 2014
Der Historiker übernimmt diese Funktion von dem Rechtswissenschaftler Paul Kirchhof
Der Historiker Prof. Dr. Bernd Schneidmüller hat den stellvertretenden Vorsitz im Universitätsrat übernommen, nachdem sich die Mitglieder dieses Gremiums in ihrer jüngsten Sitzung für den Heidelberger Wissenschaftler ausgesprochen hatten. Er übt die Funktion in der Nachfolge von dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Paul Kirchhof aus und unterstützt damit Dr. Ulrike Albrecht, die seit Oktober 2012 Vorsitzende des Universitätsrates ist. Bernd Schneidmüller lehrt und forscht als Professor für Mittelalterliche Geschichte am Historischen Seminar der Ruperto Carola. Er leitet das Institut für Fränkisch-Pfälzische Geschichte und Landeskunde und ist seit April dieses Jahres einer der beiden Direktoren des Marsilius-Kollegs.
Bernd Schneidmüller ist seit 2003 an der Universität Heidelberg tätig, nachdem er zuvor Professuren in Oldenburg, Braunschweig und Bamberg inne hatte. Seine wissenschaftlichen Schwerpunkte sind die europäische Geschichte im späteren Mittelalter und die vergleichende Landesgeschichte. Als Projektleiter gehört Prof. Schneidmüller dem geisteswissenschaftlichen Sonderforschungsbereich „Materiale Textkulturen“ und dem Exzellenzcluster „Asien und Europa im globalen Kontext“ der Universität Heidelberg an. Zudem ist er einer der Leiter des Akademien-Projekts „Klöster im Hochmittelalter“, das mit zwei Arbeitsstellen an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften und der Sächsischen Akademie der Wissenschaften angesiedelt ist. Bernd Schneidmüller leitete ein Schwerpunktprogramm der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in der er sich auch als Mitglied des Fachausschusses und des Fachkollegiums Geschichtswissenschaften engagierte.
Der Universitätsrat ist neben Rektorat und Senat eines der drei zentralen Organe der Universität Heidelberg. Nach dem Landeshochschulgesetz begleitet er die Universität, nimmt Verantwortung in strategischer Hinsicht wahr und schlägt Maßnahmen vor, die der Profilbildung und der Erhöhung ihrer Leistungs‐ und Wettbewerbsfähigkeit dienen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehören die Wahl des Rektors und des Kanzlers, die Beschlussfassung über Struktur‐ und Entwicklungspläne sowie die Feststellung der Jahresabschlüsse der Universität und der beiden Medizinischen Fakultäten. Dem Universitätsrat gehören für jeweils dreijährige Amtszeit insgesamt elf Mitglieder an, von denen fünf aus der Universität kommen. Sechs Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Wissenschaftsförderung, bringen als externe Mitglieder ihre Kompetenz in dieses Gremium ein.