Planfeststellungsbeschluss für Straßenbahn ist aufgehoben
12. Mai 2016
Universität begrüßt Klarstellung des Gerichts – Beeinträchtigungen des Forschungsstandortes konnten abgewendet werden
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe für eine Straßenbahn-Trasse auf dem Campus Im Neuenheimer Feld aufgehoben. Das Gericht begründet seine am 11. Mai 2016 bekanntgebene Entscheidung damit, dass insbesondere die Belange der Universität, von nachteiligen Wirkungen des Straßenbahnvorhabens in ihrer grundrechtlich geschützten Forschungsfreiheit verschont zu bleiben, bei der Abwägung unzureichend berücksichtigt worden seien. Die Universität begrüßt diese Klarstellung und den Verweis des Gerichts darauf, dass der nach wie vor wirksame Bebauungsplan in diesem Sondergebiet für die Wissenschaft keine öffentlichen Verkehrsflächen vorsieht.
Für die Universität Heidelberg und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ist es von größter Bedeutung, dass mit diesem Gerichtsentscheid die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen des Forschungsbetriebs sowie weitreichende Gefährdungen für die weitere Entwicklung des Wissenschaftsstandortes abgewendet worden sind. Die Universität betont nach wie vor, dass sie das Projekt Straßenbahn Im Neuenheimer Feld keinesfalls grundsätzlich ablehnt. Ihre Einwände richteten sich nicht gegen die Realisierung an sich, sondern gegen die geplante Führung und Ausgestaltung der Trasse.