Silvana Koch-Mehrin – Universität Heidelberg weist Widerspruch gegen die Entziehung des Doktorgrades zurück
9. Dezember 2011
Die Universität Heidelberg hat den Widerspruch gegen den Beschluss des Promotionsausschusses der Philosophischen Fakultät, Frau Silvana Koch-Mehrin den Doktortitel wegen schwerwiegender falscher Angaben über die Eigenständigkeit der erbrachten wissenschaftlichen Leistung zu entziehen, nach nochmaliger Prüfung durch den Promotionsausschuss und einer abschließenden Entscheidung des Rektorats zurückgewiesen. Dieser Beschluss wurde der Europapolitikerin am Donnerstag (8. Dezember 2011) über ihre Anwälte mitgeteilt. Frau Koch-Mehrin steht der Rechtsweg offen.
Nach einer mehrwöchigen Untersuchung der Plagiatsvorwürfe gegen Frau Koch-Mehrin hatte der Promotionsausschuss am 14. Juni 2011 die Entziehung des Doktorgrades beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde von Frau Koch-Mehrin am 15. Juli Widerspruch eingereicht, dem am 18. Oktober die inhaltliche Begründung folgte. Daraufhin hat sich der Promotionsausschuss mit der Begründung des Widerspruchs befasst und nach sorgfältiger Prüfung entschieden, an seiner Bewertung festzuhalten. Die endgültige Entscheidung über den Widerspruch wurde jetzt abschließend im Rektorat der Universität Heidelberg getroffen.
Der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät hatte im Sommer eindeutige Belege dafür festgestellt, dass die im Jahre 2000 von Frau Koch-Mehrin vorgelegte und von der Philosophisch-Historischen Fakultät angenommene Dissertation „Historische Währungsunion zwischen Wirtschaft und Politik: Die Lateinische Münzunion 1865-1927“ in substanziellen Teilen aus Plagiaten besteht. Auf rund 80 Textseiten der Dissertation finden sich über 120 Stellen, die nach Bewertung des Promotionsausschusses als Plagiate zu klassifizieren sind. Diese Plagiate stammen aus über 30 verschiedenen Publikationen, von denen zwei Drittel nicht im Literaturverzeichnis aufgeführt worden sind.
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