Neues Marsilius-Projekt: Wie können Spenderlebern besser verteilt werden?
19. Juni 2013
Mit Kriterien zur Verteilung von Spenderlebern aus medizinischer, juristischer und ethischer Sicht beschäftigt sich ein neues, interdisziplinäres Projekt, das am Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg angesiedelt ist. Die beteiligten Wissenschaftler wollen eine Stellungnahme erarbeiten, die aufzeigt, wie die Richtlinien der Bundesärztekammer überarbeitet werden müssten, um zu einem besseren Verteilungsmodus zu gelangen. Verantwortlich für das Projekt sind Prof. Dr. Monika Bobbert (Medizinethik), Prof. Dr. Gerhard Dannecker (Strafrecht) sowie Privatdozent Dr. Tom Ganten (Transplantationsmedizin). Die Fördersumme beträgt für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr 200.000 Euro.
Da in Deutschland gemessen am Bedarf viel zu wenig Organe gespendet werden, kommt den Regeln für ihre Verteilung besondere Bedeutung zu. Dies gilt insbesondere auch für Spenderlebern. Wie Monika Bobbert erläutert, stehen die Verteilungskriterien des in Deutschland geltenden Transplantationsgesetzes – „Dringlichkeit“ und „Erfolgsaussicht“ – in einem Spannungsverhältnis. „Der Modus der derzeitigen Verteilung orientiert sich primär an der Dringlichkeit, was immer wieder zu unbefriedigenden Situationen führt“, so Tom Ganten. Die an dem Projekt beteiligten Forscher werden die Probleme der medizinischen Praxis herausarbeiten und den Rahmen des Verteilungssystems aus ethischer und rechtlicher Sicht bearbeiten. „Denn das System“, sagt Gerhard Dannecker, „sollte beide Kriterien des Transplantationsgesetzes angemessen berücksichtigen und den Anforderungen der Praxis Rechnung tragen.“
Das Marsilius-Kolleg unter der Leitung von Prof. Dr. Hans-Georg Kräusslich und Prof. Dr. Wolfgang Schluchter ist ein zentraler Baustein des Zukunftskonzepts der Universität Heidelberg im Rahmen der Exzellenzinitiative. Die Arbeit ist darauf ausgerichtet, ausgewählte Forscherinnen und Forscher aus verschiedenen Wissenschaftskulturen zusammenzuführen und damit den forschungsbezogenen Dialog zwischen Geistes-, Rechts- und Sozialwissenschaften einerseits und den Natur- und Lebenswissenschaften andererseits zu fördern.