Bereichsbild
Links Suche
VVZ (HeiCO) LSF (alt)
Moodle
Stellenangebote
Stipendien/Praktika
Fachschaft Romanistik
COMMunity (auf Moodle)
Facebook Instagram

 
Sprechstunden
Öffnungszeiten
Geschäftszimmer
Mo. bis Do. 11-13 Uhr
 

Hinweise zur Orientierungsprüfung bzw. zum Orientierungsnachweis

Gemäß § 3 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung (Besonderer Teil) müssen die Studierenden bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich folgende Lehrveranstaltungen absolviert haben, damit die Orientierungsprüfung als bestanden gilt:

  • im 50%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 10 LP
  • im 25%- sowie im 33%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 8 LP

Das Bestehen der Prüfung wird über die Leistungsverwaltung in HeiCO bzw. LSF/HISPOS sowie im Transcript of Records bestätigt - eine separate Bescheinigung ist daher nicht notwendig.

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 11.03.2024