Hinweise zur Orientierungsprüfung bzw. zum Orientierungsnachweis
Gemäß § 3 Abs. 4 der Studien- und Prüfungsordnung (Besonderer Teil) müssen die Studierenden bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich folgende Lehrveranstaltungen absolviert haben, damit die Orientierungsprüfung als bestanden gilt:
- im 50%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 10 LP
- im 25%- sowie im 33%-Studiengang: Veranstaltungen bzw. Module aus dem Angebot der Orientierungsmodule im Umfang von insgesamt mindestens 8 LP
Das Bestehen der Prüfung wird über die Leistungsverwaltung in HeiCO bzw. LSF/HISPOS sowie im Transcript of Records bestätigt - eine separate Bescheinigung ist daher nicht notwendig.
Verantwortlich:
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Letzte Änderung:
11.03.2024