Übergangsregelungen (GymPO)
Übergangsregelungen:
Für Studierende, die vor dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben waren, gelten ab dem Wintersemester 2015/2016 besondere Übergangsregelungen.
Diejenigen Studierenden, die sich auf der Grundlage dieser Übergangsregelungen am Romanischen Seminar ins erste Fachsemester einschreiben wollen, müssen die gleichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wie Bachelor-Studierende. Dies gilt auch für die Studiengänge mit einem Fachanteil von 33% (als allgemeinbildendes Zweitfach).
WICHTIG: Für alle von den Übergangsregelungen betroffenen Studierenden, die sich ins erste Fachsemester einschreiben, gilt zudem ab dem Wintersemester 2015/16 eine geänderte Prüfungsordnung (besonderer Teil).
Für Studierende, die vor dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben waren, gelten ab dem Wintersemester 2015/2016 besondere Übergangsregelungen.
Diejenigen Studierenden, die sich auf der Grundlage dieser Übergangsregelungen am Romanischen Seminar ins erste Fachsemester einschreiben wollen, müssen die gleichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen wie Bachelor-Studierende. Dies gilt auch für die Studiengänge mit einem Fachanteil von 33% (als allgemeinbildendes Zweitfach).
WICHTIG: Für alle von den Übergangsregelungen betroffenen Studierenden, die sich ins erste Fachsemester einschreiben, gilt zudem ab dem Wintersemester 2015/16 eine geänderte Prüfungsordnung (besonderer Teil).
Alle Studieninteressierten, die nicht oder erst nach dem 01.08.2015 in einem Lehramtsstudiengang an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind bzw. waren, fallen nicht unter diese Übergangsregelungen und können sich daher nur noch in das 1. Fachsemester des Bachelor mit Lehramtsoption einschreiben.
Zulassung zum Studium:
Im Zuge der Ergänzung der Zulassungssatzung vom 20.05.2015 gelten alle Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelor-Studiengänge analog für die Studiengänge mit dem Abschluss Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien sowie für die Studiengänge mit einem Fachanteil von 33% (als allgemeinbildendes Zweitfach).
Verantwortlich:
E-Mail
Letzte Änderung:
27.09.2017