Lehrer*in werden Vorbereitungsdienst

Allgemeine Informationen

Die Ausbildung zur Lehrerin und zum Lehrer an allgemeinbildenden Gymnasien, bzw. an beruflichen Schulen besteht aus zwei Phasen:

  1. der Ausbildung an der Universität (Abschluss: Master of Education, bzw. früher 1. Staatsexamen) und
  2. der Ausbildung am Seminar für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien oder Berufliche Schulen): Vorbereitungsdienst (Referendariat) (Abschluss: Staatsprüfung).

Erst mit der erfolgreich absolvierten Staatsprüfung ist die Lehramtsausbildung abgeschlossen; das erfolgreich absolvierte Studium des Master of Education an der Universität bedeutet lediglich das Ende der ersten Ausbildungsphase.

Nach Ihrer Wissenschaftlichen Prüfung (Abschluss: Master of Education Profillinie Lehramt Gymnasium bzw. 1. Staatsexamen für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und das höhere Lehramt an beruflichen Schulen) haben Sie zwei Optionen:

  • Meldung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien (mit dem Ziel des Lehramts an einem allgemeinbildenden Gymnasium);
  • Meldung zum Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen (mit dem Ziel des Lehramts an einer beruflichen Schule), wenn Sie ein Studium in allgemeinbildenden Fächern absolviert haben, die an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichtet werden.

Informationsveranstaltungen

Die Heidelberg School of Education (HSE) führt in Zusammenarbeit mit den Seminaren für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte für Gymnasien Heidelberg und für Berufliche Schulen Karlsruhe regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Vorbereitungsdienst und zur Einstellung in beide Lehrämter durch. Die Termine finden Sie unter „Aktuelles“ auf der Einstiegsseite „Lehrer*in werden“.

Teilzeitoption

Hinweis: Der Vorbereitungsdienst kann seit SoSe 2019 auch in Teilzeit erfolgen und von 18 auf 30 Monate gestreckt werden.

​​​​​​​Das Wichtigste in Kürze:

Beginn/Dauer: Der Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg beginnt zurzeit grundsätzlich am ersten Schultag nach den Weihnachtsferien (Anfang Januar) und dauert 18 Monate.

Meldefrist: Die Frist für die Anmeldung zum Vorbereitungsdienst endet für allgemeinbildende Gymnasien und berufliche Schulen einheitlich jeweils am 15. Juni (Ausschlussfrist) des Vorjahres. Die Meldung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg erfolgt ausschließlich online. 

Beispiel: Bei einem beabsichtigten Beginn des Vorbereitungsdienstes im Januar 2025 muss die Anmeldung bis spätestens 15. Juni 2024 erfolgen.

Wenn das Studium bis zum Ende der Meldefrist am 15. Juni noch nicht vollständig abgeschlossen ist,  kann man sich dennoch fristgemäß anmelden und die fehlenden Unterlagen (Abschlusszeugnis) bis Ende November/Anfang Dezember nachreichen.

Hinweis: Das Zeugnis über das erfolgreich absolvierte Studium des Master of Education wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss aller studienbegleitenden Prüfungen, einschließlich der Masterarbeit, ausgestellt. Für die Ausstellung aller Abschlussdokumente für den Master of Education ist das HSE-Prüfungsamt an der Universität Heidelberg zuständig.

Weitere Nachweise: Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst wird ein Betriebs- oder Sozialpraktikum vorausgesetzt. Dieses soll vier Wochen (für Lehramt an Gymnasien) bzw. 13 Wochen (für Lehramt an Beruflichen Schulen) in Vollzeit umfassen. Ebenfalls notwendige Unterlagen sind unter anderem in der Regel die Bescheinigung eines Erste-Hilfe-Kurses, ein erweitertes Führungszeugnis und ein amtsärztliches Zeugnis.

Meldung zum Vorbereitungsdienst in Baden-Württemberg

Der Vorbereitungsdienst findet am jeweiligen Seminar für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte (SAF) sowie an einer Ausbildungsschule statt. Verantwortlich für Bewerbung und Zulassung zum Vorbereitungsdienst sowie für das abschließende Staatsexamen als Voraussetzung für den Eintritt in den staatlichen Schuldienst sind die Kultusbehörden des Landes Baden-Württemberg. Verbindliche Auskünfte zum Bewerbungsverfahren, einzureichenden Unterlagen sowie Fristen erteilt lediglich das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Bewerbung Vorbereitungsdienst Baden-Württemberg

Hinweis: Der Ausdruck der Online-Bewerbung der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Das amtsärztliche Zeugnis sowie das polizeiliche Führungszeugnis sind wegen ihrer begrenzten Gültigkeit später einzureichen: Das Hochschulabschlusszeugnis kann nachgereicht werden soweit die Prüfung noch nicht vollständig abgeschlossen ist.

 

Links

Betriebs- oder Sozialpraktikum und Sonderfall Sport

Der Zugang zum Vorbereitungsdienst ist an Voraussetzungen gebunden.

Betriebspraktikum berufliche Schulen

Für das berufliche Lehramt müssen spezielle Bedingungen erfüllt sein.

Weitere Nachweise zum Vorbereitungsdienst

Nachweis über Erste Hilfe Kurs, Führungszeugnis und amtsärztliches Zeugnis müssen vorliegen.

Gasthörer*innenstatus im Vorbereitungsdienst

Das Kultusministerium bietet M. Ed.-Studierenden die Möglichkeit, an den Veranstaltungen des Seminars und der Ausbildungsschule bereits zum regulären Beginn des Vorbereitungsdienstes teilzunehmen, auch wenn ihr Studium zu diesem Zeitpunkt noch nicht komplett abgeschlossen ist. Voraussetzung ist, dass das Abschlusszeugnis bis spätestens 31.3. nachgereicht wird (Ausschlussfrist!).

Aus dieser Regelung des Kultusministeriums ergibt sich jedoch kein Anspruch auf eine entsprechende Organisation des Studiums (insb. des letzten Semesters) an der Universität. Curriculum und Studienstruktur des M. Ed. sehen vor, dass im vierten Fachsemester noch Module belegt und abgeschlossen werden müssen. Es ist zudem davon auszugehen, dass in aller Regel die Masterarbeit in diesem Semester geschrieben wird.

Wenn Sie die die Möglichkeit des Gasthörer*innenstatus im Vorbereitungsdienst wahrnehmen möchten, sollten Sie frühzeitig im Austausch mit Fachstudienberater:innen und den Dozent:innen der Module im letzten Mastersemester (sofern es auf ein Wintersemester fällt) klären, ob eine individuelle Lösung machbar ist und Sie Ihr Studium entsprechend gestalten können.

Sofern Sie den Gasthörer*innenstatus im Vorbereitungsdienst in Anspruch nehmen möchten und Ihr Studium entsprechend gestalten können, gelten folgende Regelungen des Kultusministeriums: 

  • Die Masterarbeit muss bis spätestens 15. Januar beim HSE-Prüfungsamt abgegeben worden sein.  Bitte beachten Sie jedoch: Seitens der Universität empfehlen wir eine frühere Abgabe, um Korrektur der Masterarbeit und Erstellung der Abschlussdokumente zur Frist 31.3. gewährleisten zu können.  
  • Des Weiteren müssen alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (in Präsenz) vor Beginn des Vorbereitungsdienstes erbracht worden sein. Es dürfen nur noch einzelne Modulprüfungen oder die Bewertung der Masterarbeit ausstehen, da im Vorbereitungsdienst Präsenzpflicht herrscht.