Motivationsstipendien für Absolvent:innen Deutscher Auslands- und Partnerschulen

Die Universität Heidelberg vergibt jeweils zum Semesterstart Motivationsstipendien. Die Stipendien richten sich an internationale Studienanfänger:innen der Universität Heidelberg, die ihren Schulabschluss an einer Deutschen Auslands- oder Partnerschule erworben haben. 

Die Stipendien stellen keine Vollförderung für ein Studium in Deutschland dar und werden nur an Bewerber:innen verliehen, die keine deutscher Staatsangehörigkeit besitzen. 

Absolvent:innen Deutscher Auslands- und Partnerschulen, die bereits ein DAAD-Vollstipendium oder ein Stipendium zum Studium einer anderen Stiftung erhalten, können nicht gefördert werden.

Für das jeweilige Sommer- und Wintersemester stehen bis zu 4 Stipendien in einer Höhe von 500 € monatlich zur Verfügung. Der maximale Förderzeitraum beträgt 12 Monate.

Bewerber:innen für das Motivationsstipendium, die noch nicht für einen Studiengang zugelassen oder immatrikuliert sind, müssen für das betreffende Semester parallel eine  Zulassung für einen Studiengang an der Universität Heidelberg beantragen.

Antragstellung

Erstantrag

Folgende Unterlagen sind bei einer Bewerbung einzureichen:

  • Ausgefülltes Formular „Erstantrag“ (PDF)
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • Nachweis über Fachstudienbewerbung an der Universität Heidelberg (Ausdruck / Download Bewerbungsbescheinigung) oder falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid bzw. Immatrikulationsbescheinigung für ein Studium an der Universität Heidelberg
  • Gutachten der Schulleitung oder eines Fachlehrers der Kolleg- /Oberstufe der Schule 
  • Abiturzeugnis (unbeglaubigte Kopie) und ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen

 

Zum Wintersemester 2025/26 vergibt die Universität Heidelberg Motivationsstipendien mit einer Laufzeit von Oktober 2025 bis Februar 2026. Eine Bewerbung ist ab 01.06.2025 bis spätestens 15.07.2025 möglich. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte dem Antragsformular „Erstantrag“.

Folgeantrag

Für die Beantragung einer Weiterförderung verwenden Sie bitte den Folgeantrag und fügen einen Nachweis über die bisher erbrachten Leistungen Ihres Studiums bei. Eine Bewerbung für eine Förderung im Sommersemester 2025 ist bis spätestens 28.02.2025 möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Antragsformular „Folgeantrag zur Weiterförderung“.

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