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Organisatorische Vorbereitung

Vorbereitung

Ein Auslandsaufenthalt bedarf einer gründlichen Vorbereitung. Fangen Sie frühzeitig an zu planen! Besonders wenn die Finanzierung nicht aus eigenen Mitteln möglich ist und ein Stipendium beantragt werden soll, muss mit der Vorbereitung mindestens ein Jahr vor der geplanten Abreise begonnen werden. Dies gilt insbesondere für alle Programme außerhalb Europas. Mit der sprachlichen Vorbereitung sollten sie – insbesondere wenn noch keine Grundkenntnisse vorhanden sind – schon früher beginnen. Bitte nutzen Sie in jedem Fall das Beratungsangebot des Akademischen Auslandsamts!

Bewerbung

Leider sind die finanziellen Mittel zur Förderung von Auslandsaufenthalten sehr begrenzt und für die meisten Programme gehen in der Regel deutlich mehr Bewerbungen ein, als Stipendienmittel oder Studienplätze zur Verfügung stehen.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht (Ausnahme: Auslandsbafög).
Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Bewerbung mit großer Sorgfalt zu erstellen und sich gut zu informieren. Eine inhaltlich und auch formal überzeugende Bewerbung hat deutlich bessere Erfolgschancen.
Betrachten Sie das Verfassen der Bewerbung auch als Möglichkeit, für sich selbst größere Klarheit über Ihre Pläne zu erzielen. Lernen Sie, sich darzustellen. Denken Sie nicht nur darüber nach, was ein Stipendium zu bieten hat, sondern auch darüber, was Sie in ein solches Programm einbringen können.
Und nicht zuletzt: lassen Sie sich vom Papierkrieg nicht entmutigen, sondern nehmen Sie es eher sportlich als erste „Hürde“. Der Gewinn eines Auslandsaufenthalts wiegt sicher sämtliche Mühen bei der Vorbereitung bei Weitem auf!

Finanzierung

Die Frage der Finanzierung ist sicherlich ein wichtiger Punkt Ihrer Vorbereitungen. An den meisten Universitäten im Ausland werden Studiengebühren erhoben, so dass die Gesamtkosten für einen Studienaufenthalt dort in der Regel höher ausfallen als in Deutschland.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die zu erwartenden Kosten. Diese Kosten können ein Entscheidungskriterium für die Wahl des Studienortes sein.
Selbstverständlich ist es möglich, sich um eine finanzielle Förderung des Auslandsstudiums zu bewerben. So beinhaltet zum Beispiel die Teilnahme an einem der Austauschprogramme der Universität Heidelberg (EU-Mobilitätsprogramme, Landesprogramme, Direktaustauschprogramme) einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Studiengebühren, manchmal zusätzlich auch noch ein Teilstipendium.
Um ein Stipendium zur Förderung eines Studienaufenthaltes im Ausland können Sie sich auch beim DAAD in Bonn bewerben. Auf den Internetseiten des DAAD finden Sie darüber hinaus auch Informationen zu anderen Förderorganisationen.

 

Auslands-BAföG

Für einen fachorientierten Studienaufenthalt im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Förderung im Rahmen des BAföG gestellt werden.
Die Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung umfassen zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende Leistungen wie notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600.- Euro pro Studienjahr), Reisekosten und ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung. Für Ausbildungen außerhalb der EU werden zusätzlich Auslandszuschläge gezahlt, die je nach Land unterschiedlich festgesetzt wurden (zwischen 60 und 450 Euro monatlich). Diese Leistungen werden in vollem Umfang als Zuschuss geleistet, d.h. sie müssen später nicht zurückgezahlt werden. Der Auslandsaufenthalt muss i.d.R. mindestens sechs Monate oder ein Semester dauern.

Die höheren Fördersätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch Studierende, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern nicht gefördert werden, eine Förderung für einen Auslandsaufenthalt bekommen.
Das heißt für Sie: Auch wenn Ihr Studium in Heidelberg nicht durch BAföG gefördert wird, lohnt es sich, Ihren Anspruch auf Förderung eines Studienaufenthaltes im Ausland vom zuständigen BAföG-Amt überprüfen zu lassen.
Bitte beachten Sie: Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind - abhängig vom Zielland - bei eigens bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen.

BAföG vom Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Zuständige Ämter für Ausbildungsförderung im Ausland

Beurlaubung

Für die Dauer des Studien- oder Praktikumsaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule können Sie sich von der Universität Heidelberg beurlauben lassen. Der Urlaubsantrag sollte in der Zeit der Rückmeldung für das entsprechende Semester beim Studentensekretariat gestellt werden. Im Falle einer Beurlaubung bleibt man weiter immatrikuliert, die Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester, d.h. sie werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Auch die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung bleibt bestehen.
Weitere Informationen hierzu erteilt auch das Studentensekretariat.

Vollmacht

Bitte denken Sie daran, für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes einer Ihnen vertrauten Person eine Vollmacht auszustellen, damit sie in Ihrem Namen Dinge wie z.B. die Beurlaubung für ein weiteres Semester, Behördengänge, Bankformalitäten u.ä. erledigen kann.

Anerkennung von Studienleistungen

Es gibt keine allgemeingültige Regelung, ob und in welchem Umfang im Ausland erbrachte Studienleistungen auf das Studium an der deutschen Heimatuniversität angerechnet werden. Die Entscheidung hierüber liegt bei der jeweiligen Fakultät bzw. beim jeweiligen Prüfungsamt. Wir empfehlen dringend, das Studienvorhaben schon vor dem Auslandsaufenthalt z.B. mit der Fachstudienberaterin / dem Fachstudienberater durchsprechen und etwa anhand eines Vorlesungsverzeichnisses der ausländischen Universität abklären, welche Kurse angerechnet werden können. Dabei kann es sich immer nur um eine Empfehlung und nie um eine feste Zusage handeln. Die endgültige Entscheidung über die Anrechnung kann erst nach der Rückkehr aus dem Ausland erfolgen, wenn überprüfbare Leistungen und Ergebnisse vorliegen.
Auch bei der Teilnahme am Erasmus-Programm muss in der Regel die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland durch den Abschluss eines „learning agreement“ im Voraus abgesprochen werden.

Versicherung

Wir empfehlen dringend, eine zusätzliche private Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für das Ausland, auch dann, wenn Ihre Gasthochschule eine Campus-Krankenversicherung anbietet. Achten Sie dabei darauf, dass Sie auch auf der Reise schon versichert sind. Falls Sie schon eine Haftpflichtversicherung haben, prüfen Sie, ob damit auch Schadensfälle im Ausland abgedeckt sind und die Deckungssumme hoch genug ist.

Visum

Erkundigen Sie sich frühzeitig über das für Ihr Gastland notwendige Visa-Verfahren. Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie bei den entsprechenden Botschaften und Generalkonsulaten. Die Adressen der Botschaften und Konsulate finden Sie auf den Länderinformationsseiten des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

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Letzte Änderung: 16.02.2010