Termine und Fristen
Sommersemester 2025
SEMESTERZEIT
01. April 2025 bis 30. September 2025
VORLESUNGSZEIT
14. April 2025 bis 26. Juli 2025
Bitte beachten Sie die abweichenden Vorlesungszeiten für die Masterstudiengänge Translational Medical Research und Biomedical Engineering.
VORLESUNGSFREIE ZEIT
Die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg

WEITERE SEMESTERZEITEN
Die Vorlesungszeiten sind aktuell bis zum Sommersemester 2030 festgelegt. Das Wintersemester beginnt jeweils am 01. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester beginnt am 01. April und endet am 30. September. Die Semesterzeiten sind nicht identisch mit den Vorlesungszeiten. Die Vorlesungen fallen an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Baden-Württemberg aus.
Bewerbungsfristen*
Einschreibefristen
Tabelle
Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester |
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Zulassungsverfahren | Sommersemester | Wintersemester |
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Grundständige Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung | 01.12. - 30.04. | 01.06. - 31.10. |
Grundständige Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung (Universitätsinternes Auswahlverfahren oder DOSV) | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Grundständige Studiengänge mit Aufnahmeprüfung | 01.02. - 31.03. | 01.08. - 30.09. |
Nur zugangsbeschränkte Masterstudiengänge | 01.10. - 30.04. | 01.04. - 31.10. |
Biomedical Engineering | Wird noch bekannt gegeben. | |
Translational Medical Research | Wird noch bekannt gegeben. | |
Masterstudiengänge mit zusätzlicher Zulassungsbeschränkung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Weiterbildende Masterstudiengänge | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Master of Education mit Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach mit Zulassungsbeschränkung | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Master of Education ohne Zulassungsbeschränkung und Master of Education Erweiterungsfach ohne Zulassungsbeschränkung | 01.02. - 30.04. | 01.09. - 31.10. |
Promotion | Ab 16.02. für das Sommersemester | Ab 16.07. für das Wintersemester |
Sonstige Fristen*
Tabelle
Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Administrativer Vorgang | Wintersemester | Sommersemester |
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Rückmeldung | 15. Juni bis 15. Juli | 15. Januar bis 15. Februar |
Beurlaubung | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Wintersemesters | Frühestens ab erfolgter Rückmeldung bis bis zum ersten Tag der Vorlesungszeit des Sommersemesters |
Exmatrikulation | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. | Eine Exmatrikulation kann immer beantragt werden. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters ausgesprochen. In begründeten Fällen ist eine Exmatrikulation per Datum möglich. |
Losverfahren | Antragstellung: 15. September - 15. Oktober Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Immatrikulation: Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. | Antragstellung: 15. März - 15. April Immatrikulation: Die Immatrikulationsfrist wird im Zulassungsbescheid bekanntgegeben. |
Gasthörer | 01. August bis 31. Oktober | 01. März bis 30. April |
* BITTE BEACHTEN SIE:
Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).