Bild des Monats, Januar 2014
Anweisung zur Akteneinlieferung an das Archiv von 1805
Abschrift praes[entiert durch den Dekan der Juristischen Fakultät] Jan[uar] 1806 [Christoph] Martin
Auszug
Kurbad(isch) engern Senats-Ausschuß-Protokolls vom 24. Decemb(er) 1805
Prorector Thibaut machte den Vorschlag, alle an das Kurbadische Curatel Amt einzusendende Exhibita und alle Communicata, welche dem Senat mitgetheilt werden, um sie an die auf der Akademie bestehenden Collegia gelangen zu lassen, fernerhin, nicht in Original zurükzubehalten, und in einer Kopey [sic] zu expediren, sondern ohne Behaltung einer Kopey, in Original den Behörden zuzustellen; jedoch solle der Prorector durch ein Circulare sämtliche akademische Behörden auffordern, aufs genaueste für die ordentliche Aufbewahrung der Ihnen zugehenden Acten zu sorgen, und selbige stäts von Viertel Jahr zu Viertel Jahr geheftet in gehoriger Ordnung dem akademischen Archiv einzuliefern.
RS. [Resolutio] per Majora.
1.) Nach dem Antrag und wäre dieses sämtlichen ordentlichen Professoren vorzuzeigen.
2.) Wäre dem Decano jeder der 5 Sectionen [die bis 1822 bestehende 5. Sektion war die zur Philosophischen Fakultät gehörende Staatswirtschaftliche Sektion], und den Directoren des Ephorats [vier Mitglieder des Lehrkörpers bildeten das Ephorat und waren für die Betreuung der Studenten verantwortlich], der Bibliothek und Bau Commission Copey zu ertheilen. [Unterschrift des Syndikus´ Damian] v[on] Kleudgen
(Aus: UAH H-II-111/2a: Acten-Stücke für die Juristen-Facultät, getrennt von dem Spruch-Collegio, gehörend. Als Beylagen des Facultätsprotocolls seit dem September 1805 geordnet; hier folio 22 recto)