Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Universität Heidelberg trägt Verantwortung für die Forschung und die damit unmittelbar verknüpften Aufgaben in Lehre und Nachwuchsförderung. Eine vom Rektorat eingesetzte ständige Kommission untersucht Hinweise auf Fehlverhalten in der Wissenschaft.
Erste Ansprechpartner bei einem vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhalten sind vom Senat gewählte Ombudspersonen oder auch der Kommissionsvorsitzende selbst. Die Kommission klärt Sachverhalt im Detail, bewertet diesen und ergreift die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen (z.B. die Aufforderung zur Korrektur an den Verursacher, die Information seines Verlags, etc.). Sofern sie dienst- oder arbeitsrechtliche Maßnahmen für geboten hält, gibt sie eine entsprechende Empfehlung an das Rektorat der Universität.
Für Fehlverhalten im Rahmen von studienbezogenen Leistungen oder Prüfungen finden sich spezifische Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge oder Studienprogramme oder auch den einschlägigen Promotionsordnungen. Darüber hinaus gibt es eine Satzung zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen, die universitätsweit Gültigkeit hat.