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Das Recht auf Wasser

Referentin: Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg

Vortrag am 18. Januar 2016

Das Menschenrecht auf Wasser verweist auf die Frage nach der Verantwortung des Staates für die Wasserversorgung seiner Bevölkerung. Während es in Entwicklungsländern und Trockengebieten um die Befriedigung grundlegendster Lebensbedürfnisse geht, wird das Recht in Deutschland geltend gemacht, um die kommunale Wasserversorgung gegen Privatisierungsbestrebungen zu verteidigen. Der Vortrag geht auf die Begründbarkeit und Bedeutung eines Menschenrechts auf Wasser im Völkerrecht, Europarecht und in einzelnen nationalen Rechtsordnungen ein, letzteres mit Schwerpunkt auf Deutschland.

 

 

Pressemitteilung zum Vortrag

 

Prof. Dr. Ute Mager
Prof. Dr. Ute Mager

Prof. Dr. Ute Mager studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Lausanne und Berlin (Freie Universität). 1994 pomovierte sie mit einer Arbeit aus dem Bereich des Verwaltungs­rechts und Verwaltungs­prozeß­rechts. Ihre Habilitation erfolgte 2002 mit einer Arbeit aus dem Bereich des Verfassungs­rechts und der Verfassungs­geschichte. Seit 2004 ist sie als Professorin für Öffent­liches Recht an der Universität Heidel­berg, seit 2007 außerdem als Direktorin des Zentrums für anwalts­orientierte Juristen­ausbildung tätig. Von Oktober 2012 bis September 2014 war Ute Mager Dekanin der Juristischen Fakultät, seit Oktober 2014 ist sie gewähltes Mitglied des Senats der Universität Heidel­berg.

Ihre Forschungsschwerpunkte sind Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Hochschulrecht.

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Letzte Änderung: 10.03.2017
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