Das Recht auf Wasser
Referentin: Prof. Dr. Ute Mager, Universität Heidelberg
Vortrag am 18. Januar 2016
Das Menschenrecht auf Wasser verweist auf die Frage nach der Verantwortung des Staates für die Wasserversorgung seiner Bevölkerung. Während es in Entwicklungsländern und Trockengebieten um die Befriedigung grundlegendster Lebensbedürfnisse geht, wird das Recht in Deutschland geltend gemacht, um die kommunale Wasserversorgung gegen Privatisierungsbestrebungen zu verteidigen. Der Vortrag geht auf die Begründbarkeit und Bedeutung eines Menschenrechts auf Wasser im Völkerrecht, Europarecht und in einzelnen nationalen Rechtsordnungen ein, letzteres mit Schwerpunkt auf Deutschland.
Prof. Dr. Ute Mager studierte Rechtswissenschaften in Kiel, Lausanne und Berlin (Freie Universität). 1994 pomovierte sie mit einer Arbeit aus dem Bereich des Verwaltungsrechts und Verwaltungsprozeßrechts. Ihre Habilitation erfolgte 2002 mit einer Arbeit aus dem Bereich des Verfassungsrechts und der Verfassungsgeschichte. Seit 2004 ist sie als Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Heidelberg, seit 2007 außerdem als Direktorin des Zentrums für anwaltsorientierte Juristenausbildung tätig. Von Oktober 2012 bis September 2014 war Ute Mager Dekanin der Juristischen Fakultät, seit Oktober 2014 ist sie gewähltes Mitglied des Senats der Universität Heidelberg.
Ihre Forschungsschwerpunkte sind Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Umwelt- und Planungsrecht, Hochschulrecht.