Abteilung 1.2 - Gremienangelegenheiten und Wahlen Dekane und Dekaninnen, Prodekane und Prodekaninnen sowie Studiendekane und Studiendekaninnen
Die Dekanin oder der Dekan vertritt die Fakultät und führt den Vorsitz im Dekanat und im Fakultätsrat.
Nähere Informationen finden Sie in der jeweils aktuellen Fassung des Landeshochschulgesetzes, §§ 23 ff. LHG.
Unten stehend finden Sie die Listen der aktuell amtierenden Dekaninnen und Dekane, Prodekaninnen und Prodekane sowie Studiendekaninnen und Studiendekane.