Abteilung 1.2 - Gremienangelegenheiten und Wahlen Unentgeltliche Tätigkeiten

Für eine unentgeltliche Tätigkeit an der Universität ist eine Zustimmung erforderlich, die mit vorheriger Zustimmung der jeweiligen Einrichtungsleitung im Dezernat 1 beantragt werden kann. Die Tätigkeit kann zum Beispiel dem Abschluss von begonnenen Laborarbeiten nach beendeter Promotion dienen. Sie begründet kein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Es besteht keine Arbeitsverpflichtung und es wird keine Vergütung gezahlt. 

Die Zustimmung zur Ausübung dieser Tätigkeit begründet einen Angehörigenstatus an der Universität, in den für die Tätigkeit genutzten Räumen besteht dann auch ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz (Hinweis: Wegeunfälle sind nicht versichert, daher empfiehlt sich immer eine zusätzliche private Unfallversicherung).

Bitte beachten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen auf der Rückseite des Antragsformulars und bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen durch Ankreuzen des Kästchens auf der Vorderseite. Bitte senden Sie das ausgefüllte und von der Einrichtungsleitung unterschriebene Formular „Antrag auf Zustimmung zur Ausübung einer unentgeltlichen Tätigkeit“ im Original an: Universitätsverwaltung, Dezernat Recht und Gremien, Seminarstraße 2, 69117 Heidelberg.

Hinweis, bitte beachten Sie: 

Dieses Verfahren ist nicht erforderlich für Tätigkeiten von  Seniorprofessorinnen oder Seniorprofessoren, Honorarprofessorinnen oder Honorarprofessoren, Gastprofessorinnen oder Gastprofessoren, Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Hilfskräfte, Stipendiaten, soweit ein Stipendium von der Universität oder einer ihrer Einrichtungen gewährt wird, eingeschriebene Studierende, eingeschriebene Doktorandinnen oder eingeschriebene Doktoranden, Personen aus Einrichtungen, mit denen ein Kooperationsvertrag besteht, in welchem der Austausch von Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern geregelt ist. Dieser Personenkreis verfügt bereits über den korporationsrechtlichen Status als Mitglied oder Angehörige:r der Universität oder die Zustimmung zur Tätigkeit gilt bereits durch den Abschluss eines Kooperationsvertrages  mit der entsendenden Partnereinrichtung als erteilt.

Bei Beantragung eines Praktikums an der Universität Heidelberg wenden Sie sich bitte an Abteilung 5.3 (Personalentwicklung).

Bei  Nicht-EU-Staatsangehörigen muss ein Visum mitgesendet werden.

Antrag Unentgeltliche TätigkeitApplication unremunerated work