Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Pharmazie – Staatsexamen |
Staatsangehörigkeit | Frankreich |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
In den Fächern mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) - in Heidelberg Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin - werden 30% der Studienplätze an die Abitur-Besten zentral von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Über die restlichen 70 % der Studienplätze können die Hochschulen in der „Zusätzlichen Eignungsquote“ (ZEQ, 10%) und im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH, 60%) selbst entscheiden.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Über die im Rahmen der Bewerbung für ein Fach mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (Numerus Clausus/NC) (zentrales Vergabeverfahren) einzureichenden Unterlagen bei Hochschulstart sowie über die dabei einzuhaltenden Fristen informiert die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).
Die Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfolgen. Die Bewerbungsfrist bei der Stiftung für Hochschulzulassung ist für diese Studiengänge der 15. Juli für Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nach dem 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Neuabiturienten), bzw. der 31. Mai für Studienbewerber, die ihre Hochschulzulassung bis einschließlich 15. Januar desselben Jahres erworben haben (sogenannte Altabiturienten). Bei Bewerbungen für ein Zweitstudium gilt der Zeitpunkt des Abschlusses des Erststudiums. Bei allen Fristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Zu den Besonderheiten der Fristen für das Einreichen bzw. Nachreichen von Unterlagen bei hochschulstart.de informieren Sie sich bitte bei hochschulstart.de..
Wintersemester: hochschulstart.de:
Bewerbungsschluss Neuabiturienten: 15.07.
Bewerbungsschluss Altabiturienten: 31.05.
Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de für das Fach Pharmazie gibt es für Studienanfänger momentan drei Quoten, über die eine Zulassung zum Studium möglich ist: die Abiturbestenquote (30%), die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10%) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60%). Für jede Quote werden Ranglisten gebildet, aus denen dann die Bewerber zugelassen werden.
Zum Studium zugelassene internationale Studierende müssen die Einschreibung innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist bei der Universität Heidelberg beantragen.
Im bundesweiten (zentralen) Auswahlverfahren von hochschulstart.de für das Fach Pharmazie gibt es für Studienanfänger momentan drei Quoten, über die eine Zulassung zum Studium möglich ist: die Abiturbestenquote (30%), die zusätzliche Eignungsquote (ZEQ: 10%) und das Auswahlverfahren der Hochschule (AdH: 60%). Für jede Quote werden Ranglisten gebildet, aus denen dann die Bewerber zugelassen werden. Die Auswahl in den Quoten wird in der genannten Reihenfolge durchgeführt.
Wenn nach Abschluss des Auswahlverfahrens bei hochschulstart.de Studienplätze unbesetzt bleiben, werden diese Plätze durch ein Losverfahren vergeben. Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Verfahren teilgenommen zu haben. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist: 15. September - 15. Oktober. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise Studienplätze frei bleiben.