Master of Education Erweiterungsfach Master

Die Universität Heidelberg bietet das Studium eines Dritten Fachs für das Lehramt Gymnasium im Rahmen von Erweiterungsfachmasterstudiengängen an.

Was bedeutet das?

  • Zum Bewerbungszeitpunkt muss entweder eine Einschreibung in einem polyvalenten Bachelorstudiengang (2 Fächer, je 50%) mit Lehramtsoption oder eine Einschreibung im Master of Education Profillinie Lehramt Gymnasium an der Universität Heidelberg vorliegen. Auch bereits im Beruf stehende Lehrkräfte mit abgeschlossenem Staatsexamen oder Master of Education können sich um einen Studienplatz bewerben.
  • Ab dem Wintersemester 2024/25 gibt es zwei Möglichkeiten, das Erweiterungsfach im Master of Education abzuschließen: 
    • Wie bisher ist auch weiterhin der Abschluss des Master of Education mit dem Grad „Master of Education“ (M. Ed.) durch Anfertigen einer Masterarbeit möglich.
    • Zusätzlich ist es möglich, auf das Verfassen einer Masterarbeit zu verzichten und das Erweiterungsfach mit einem Zertifikat anstelle des Mastergrads abzuschließen (Zertifikatsvariante).
    • Um das Erweiterungsfach abschließen zu können, muss zuvor der Master of Education abgeschlossen sein (oder ein äquivalenter Abschluss, z.B. 1. Staatsexamen, vorliegen). Ein entsprechender Nachweis muss bei der Anmeldung der Masterarbeit im Erweiterungsfach bzw. beim Antrag auf Verzicht auf die Masterarbeit vorgelegt werden.

Das Studium folgender Erweiterungsfächer ist möglich: Astronomie, Chemie, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geologie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik, Russisch, Spanisch, Sport.

Folgende Erweiterungsfachmaster können auch in Teilzeit studiert werden: Chinesisch/Sinologie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geologie, Geschichte, Griechisch, Informatik, Italienisch, Jüdische Religionslehre, Latein, Mathematik, Philosophie/Ethik, Russisch, Spanisch.

Alle Fächer mit Abschluss M.Ed. Erweiterungsfach

Bewerbung und Zulassung

Bewerbungen für das nächste Semester sind über das Online-Portal für den Master of Education möglich. Hier finden Sie Informationen zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen für die M.Ed.-Erweiterungsfachstudiengänge.

Bewerbungsfristen:

  • für das Wintersemester: Anfang Juni bis 15. Juli 
  • für das Sommersemester: Anfang Dezember bis 15. Januar

Allgemeine Informationen

Laut der Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums müssen diese Studiengänge mit einer weiteren Masterarbeit im jeweiligen Fach abgeschlossen werden.
Das Studium eines Erweiterungsfaches im Master of Education (M.Ed.) ist – je nach Fach – in zwei Varianten möglich: im Umfang von 120 LP bzw. im Umfang von 90 LP.
Um in der gymnasialen Oberstufe unterrichten zu können, müssen Sie die 120 LP-Variante studieren – es sei denn, ein Fach kann gemäß Vorgaben des Kultusministeriums nur in einer 90 LP-Variante angeboten werden (z.B. Astronomie).
Die gemeinsame Präambel für die Modulhandbücher und der allgemeine Teil der Prüfungsordnung enthalten die für alle Erweiterungsfachmasterstudiengänge im Master of Education, Profillinie Lehramt Gymnasium geltenden Regelungen.

Gemäß einer Änderung in der Rahmenvorgabenverordnung des Kultusministeriums für Lehramtsstudiengänge (Rahmen-VO KM) gibt es ab dem Wintersemester 2024/25 zwei „Abschlussvarianten“ für das Erweiterungsfach im Master of Education:

  • Wie bisher ist auch weiterhin der Abschluss des Erweiterungsfaches mit dem Grad „Master of Education“ (M.Ed.) durch Anfertigung einer Masterarbeit möglich. 
  • Zusätzlich wird es künftig möglich sein, das Erweiterungsfach mit einem Zertifikat (anstelle des Mastergrads) abzuschließen. Hier wird auf das Verfassen der Masterarbeit im Erweiterungsfach verzichtet. 

Sind alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Erweiterungsfach bestanden, können Studierende statt die Masterarbeit anzufertigen die Ausstellung eines Zertifikats beim HSE-Prüfungsamt beantragen.

Gemäß einer ebenfalls durch das Kultusministerium erfolgten Änderung der Prüfungsordnung für den Vorbereitungsdienst kann ein Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss auch im Vorbereitungsdienst ausgebildet werden.
Im Unterschied zu dem mit Mastergrad abgeschlossenen Erweiterungsfach besteht im Vorbereitungsdienst keine Tauschmöglichkeit unter den studierten Ausbildungsfächern.