Parallelstudium
Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitgleiche Studium zweier Studiengänge (Rechtsnorm: § 60 Abs. 1 Landeshochschulgesetz). Wenn Sie ein Parallelstudium aufnehmen möchten, finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
BITTE BEDENKEN SIE:
Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand verbunden. Auch wenn der zeitgleiche Beginn eines Parallelstudiums formal zulässig ist, empfehlen wir Ihnen, ein solches erst aufzunehmen, wenn im ersten Studiengang bereits mindestens zwei Semester lang studiert wurde. In der Regel ist der Studienbeginn mit einigen Herausforderungen verbunden und kostet bereits für einen Studiengang Zeit und einige Anstrengung. Bei einer zeitversetzten Aufnahme eines Parallelstudiums kann mach sich in Ruhe darüber klar werden, ob ein solches für die eigenen Ziele tatsächlich erforderlich ist. So kann es für eine anvisierte berufliche Tätigkeit mitunter sinnvoller sein, ein einschlägiges Praktikum abzuleisten, als einen weiteren Studiengang aufzunehmen.
Zu Beratungszwecken laden wir Sie gerne ein, sich an das Serviceportal zu wenden.
Internationale Studierende, die beabsichtigen ein Parallelstudium aufzunehmen, wird dringend geraten, sich an die Studienberatung des Dezernats Internationale Beziehungen wenden.
Parallelstudium mit zulassungsfreien Studiengängen
Das Parallelstudium von zwei (oder mehr) zulassungsfreien Studiengängen ist an der Universität Heidelberg ohne Einschränkungen möglich. Genauso ist das Parallelstudium von einem zulassungsbeschränkten und einem zulassungsfreien Studiengang ohne Einschränkungen möglich.
In diesen beiden Fällen kann das Parallelstudium im Rahmen der Umschreibung beantragt werden.
Bitte beachten Sie: Voraussetzung für eine Umschreibung ist in jedem Fall eine form- und fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids erfolgt in heiCO bei der Annahme des Studienplatzes eine Abfrage, ob das neue Studium ein Parallelstudium zum bereits bestehenden Studium werden soll. Danach können Sie mit der Umschreibung online fortfahren und die benötigten Dokumente per Upload und –sofern verlangt- per Post bei der Studierendenadministration einreichen.
Auch die Annahme des Studienplatzes, die Onlineimmatrikulation (-umschreibung) und das Einreichen der benötigten Dokumente muss innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgen.
PARALLELSTUDIUM VON ZWEI ZULASSUNGSBESCHRÄNKTEN STUDIENGÄNGEN
Ein Parallelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist.
Der Antrag auf ein Parallelstudium ist unter Angabe der besonderen beruflichen oder wissenschaftlichen Gründe bei der Studierendenadministration der Universität Heidelberg zu stellen. Dem Antrag soll je eine Bestätigung der Studiendekane beigefügt werden, in welcher bestätigt wird, dass besondere berufliche oder wissenschaftliche Gründe vorliegen. Zur Begründung soll der bisherige Werdegang dargestellt werden. Dabei sollen insbesondere die früheren praktischen bzw. wissenschaftlichen Tätigkeiten herangezogen werden.
Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn das Parallelstudium die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss eines zusätzlichen Studiums das bisherige Studium sinnvoll ergänzt.
- Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Entscheidend ist die konkrete und individuelle Berufsplanung. Zwischen den Inhalten der beiden Studiengänge muss ein sachlicher Zusammenhang hergestellt werden können.
- Die sinnvolle Ergänzung der beiden Studiengänge muss insbesondere nach folgenden Gesichtspunkten dargelegt werden: Welche Voraussetzungen für das angestrebte Berufsziel werden durch die beiden Studiengänge erworben? Die Ernsthaftigkeit des Beruf- oder Studienwunsch ist konkret darzulegen.
Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage des bisherigen Studiums eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Die Gutachten sollen Aufschluss über die wissenschaftliche Bedeutung der angestrebten interdisziplinären Betätigung geben. Dabei kommt es darauf an, dass die angestrebte Tätigkeit objektiv von wissenschaftlicher Bedeutung ist.
Umschreibung (Immatrikulation) in ein Parallelstudium von zwei zulassungsbeschränkten Studiengängen
Voraussetzung für eine Umschreibung ist in jedem Fall eine form- und fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang. Nach Erhalt eines Zulassungsbescheids erfolgt in heiCO bei der Annahme des Studienplatzes eine Abfrage, ob das neue Studium ein Parallelstudium zum bereits bestehenden Studium werden soll. Danach können Sie mit der Umschreibung (Immatrikulation) online fortfahren und die benötigten Dokumente per Upload und –sofern verlangt - per Post bei der Studierendenadministration einreichen.
Der ausgefüllte, unterschriebene Antrag auf Einschreibung in zwei zulassungsbeschränkte Studiengänge ist einschließlich der erforderlichen Nachweise in jedem Fall einzureichen.
Auch die Annahme des Studienplatzes, die Onlineimmatrikulation (-umschreibung) und das Einreichen der benötigten Dokumente muss innerhalb der festgesetzten Fristen erfolgen.
PARALLELSTUDIUM (DOPPELSTUDIUM) AN ZWEI INLÄNDISCHEN HOCHSCHULEN
Ein Parallelstudium an der Universität Heidelberg und einer anderen Hochschule ist in der Regel nicht möglich.
In begründeten Ausnahmefällen ist dieses Parallelstudium möglich:
- Es besteht mit der anderen Hochschule eine Kooperation
- Der/Die Studierende kann nachweisen, dass er/sie zeitlich die Möglichkeit hat sich beiden Studiengängen uneingeschränkt zu widmen, insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
(Das ist in der Regel der Fall, wenn der Studierende an einer Hochschule kurz vor dem Abschluss steht und keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen muss oder einem Fernstudium nachgeht).
Der Antrag auf ein Doppelstudium ist formlos mit einer schriftlichen Begründung und den entsprechenden Nachweisen zu stellen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Nachweise bei:
- Aufstellung der erforderlichen Lehrveranstaltungen für das aktuelle Semester mit einer Bestätigung des Fachstudienberaters oder eines anderen zuständigen Fachvertreters, dass die Aufstellung „richtig ist und damit alle erforderlichen Lehrveranstaltungen abgedeckt sind“
- Zustimmung der anderen Hochschule