Termine und FristenBewerbungsfristen für das 1. Fachsemester grundständiger Studiengänge

Fristen der Universität Heidelberg:

Die hier genannten Fristen sind die für die Universität Heidelberg gültigen Fristen. Die in den Zulassungsordnungen genannten Fristen können ggfs. davon abweichen, weil die Änderungen in den Ordnungen noch nicht umgesetzt sind.

Bachelor- und Staatsexamensstudiengänge*

Tabelle

Grundständige Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

01.06. – 30.09.
01.12. - 31.03.

Grundständige Fächer mit Zulassungsbeschränkung (Universitätsinternes Auswahlverfahren, DOSV) oder mit Aufnahmeprüfung 

01.06. - 15.07.

01.12. - 15.01.

Gesonderte Fristen bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin gelten gesonderte Fristen.

Tabelle

Deutsche Staatsangehörige, EU-/EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer*innen
Bewerbungszeitraum Hochschulstart: 

Neuabiturient*innen: bis 15.07.

Altabiturient*innen: bis 31.05.
wird im Sommersemester nicht angeboten
Bewerber*innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Bewerbungszeitraum Universität Heidelberg: 01.06. - 15.07.
wird im Sommersemester nicht angeboten

* BITTE BEACHTEN SIE:

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).