4. Quartal 2015
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Newsletter der IBF der Universität Heidelberg, 4. Quartal 2015
Allgemein
Liebe Nutzer/innen der IBF,
zum Herbst gibt es vorrangig tierschutzrelevante Neuigkeiten, über die wir Sie hiermit informieren. Zunächst jedoch eine allgemeine Sache:
Preisgestaltung der IBF
Zur Zeit findet eine Diskussion über eine Erhöhung der Preise für die Dienstleistungen der IBF statt. Um Gerüchten vorzubeugen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Verhandlungen über eine Preiserhöhung an höherer Stelle zwischen der Universität und dem Klinikum stattfinden.
Tierschutz News
Nicht-technische Projektzusammenfassung
Das BfR hat das Verfahren zur Einreichung der nicht-technischen Projektzusammenfassung umgestellt. Bitte nutzen Sie das Onlineformular und den zugehörigen Leitfaden des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Erstellung der Nichttechnischen Projektzusammenfassung (NTP) für genehmigungspflichtige Tierversuchsvorhaben. Das Onlineformular ist unter dem folgenden Link hinterlegt:
Onlineformular NTP
Nach Erstellung der nichttechnischen Projektzusammenfassung wird vom System eine NTP-ID generiert, die dem Tierschutzbeauftragten mitzuteilen ist. Ohne diese NTP-ID kann der Antrag nicht an das Regierungspräsidium Karlsruhe verschickt werden und auch später nicht genehmigt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Projektzusammenfassungen bundesweit veröffentlich werden und damit frei zugänglich sind. Achten Sie bei den Formulierungen darauf, dass nicht auf Institutionen oder Personen geschlossen werden kann und auch keine patentrechtlichen Belange verletzt werden.
Alle bereits eingereichten NTPs behalten ihre Gültigkeit. Es ist also nicht nötig, die bereits geschriebenen NTPs auf das neue System umzuschreiben.
Regelmäßige Fortbildung
Laut §3 der Tierschutzversuchstierverordnung müssen sich Personen, die mit der Pflege von Versuchstieren betraut sind und Personen, die mit der Durchführung von Tierversuchen betraut sind, regelmäßig fortbilden. Das Regierungspräsidium Karlsruhe erkennt als regelmäßige Fortbildung eine fachbezogene Weiterbildung (z.B. versuchstierkundliches Seminar der IBF) mit mindestens einer Stunde Dauer im Jahr als ausreichend an.
Tötung nach §4 Tierschutzgesetz
Das Formular zur Anmeldung einer Tötung nach §4 Tierschutzgesetz ist geändert worden. Bitte verwenden Sie zukünftig das aktuelle Formular, Sie finden dies unter Formulare.
Versuchstierkundliches Seminar
Das nächste versuchstierkundliche Seminar der IBF findet am 9.12. um 14.00 Uhr im Seminarraum 25 INF 328 statt. Frau Prof. Hoffmann, Zentrum für Medizinische Forschung Mannheim wird referieren zum Thema Zucht von genetisch veränderten Tieren, Nomenklatur oder dem Ausfüllen von Datenblättern. Es wird noch eine gesonderte Einladung verschickt werden, der dann der genaue Titel zu entnehmen ist.
Sekretariat der IBF
In den kommenden Wochen ist das Sekretariat der IBF leider unterbesetzt. Dadurch könnte es zu Verzögerungen in den Arbeitsabläufen kommen, die wir bestmöglich versuchen zu kompensieren.
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Letzte Änderung:
19.10.2015