Newsletter 60/ 18.09.2014
Änderungen der Bewerbungs- und Vergabemodalitäten der Reisekostenzuschüsse vergeben durch die Graduiertenakademie
Liebe Doktorandinnen, Doktoranden und Postdocs,
wir freuen uns, Sie weiterhin aus Mitteln der Exzellenzinitiative mit Reisekostenstipendien für die Teilnahme an Konferenzen und Workshops sowie bei Forschungsaufenthalten im In- und Ausland unterstützen zu können. Die Stipendien können anteilig bis max. 1.500 Euro gewährt werden und decken Reisekosten, Aufenthaltskosten (ohne Verpflegung) und Teilnahmegebühren.
Aufgrund finanzieller Kürzungen in der zweiten Phase der Exzellenzinitiative hat das Direktorium der Graduiertenakademie beschlossen, ab sofort einige Änderungen in die Bewerbungs- und Vergabemodalitäten der Stipendien einzuführen. Alle notwendige Informationen für die Bewerbung für ein Reisekostenstipendium finden Sie auf unserer Webseite.
Die wichtigsten Änderungen fassen wir hier kurz für Sie zusammen:
- Die Stipendien werden nur noch zweimal im Jahr vergeben. Die Bewerbungszeiträume und –fristen finden Sie auf unserer Webseite (s. oben).
- Es wird nur einen Antrag pro Antragsteller pro Runde akzeptiert.
- Es wird i.d.R. nur eine Förderung während der Promotionszeit oder Postdoctätigkeit gewährt. Begründete Ausnahmen werden berücksichtigt.
- Im Bewerbungsformular werden Sie zur Finanzierung Ihrer Promotion gefragt, weil bei der Begutachtung berücksichtigt wird, ob Ihnen andere Finanzierungsquellen (z.B. durch Ihr Institut, Ihr Graduiertenprogramm oder Ihr Stipendium) zur Verfügung stehen.
Bei Fragen zu den Stipendien stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Servicestelle-Team