Satzung Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preis

In dem Bestreben, die deutschen Wissenschaften und ihr universitäres Leistungspotential zu fördern, stiftet Herr Dr. Klaus-Georg Hengstberger der Ruprecht-Karls-Universität, seiner Alma Mater, über die Hengstberger-Stiftung den
 

Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preis für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Universität Heidelberg

Art. 1

Solange die Stiftung hierzu in der Lage ist, werden  jährlich drei Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preise an Nachwuchswissenschafter/-innen der Ruprecht-Karls-Universität verliehen. Die Preise sollen die Preisträger in die Lage versetzen, im Internationalen Wissenschaftsforum der Universität Heidelberg (IWH) ein wissenschaftliches Symposion, das „Ruperto-Carola-Symposion im IWH: ein Förderpreis für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ durchzuführen. Die Preissumme beträgt jeweils 12.500 €.

Art. 2

Zur Auswahl der Preisträger wird unter dem Vorsitz des Rektors ein siebenköpfiges Komitee aus Mitgliedern des IWH-Kuratoriums gebildet. Dem Auswahlkomitee gehört als stimmberechtigtes Mitglied Herr Dr. Klaus-Georg Hengstberger an.

Art. 3

Der Preis wird jährlich zum Ende des Wintersemesters universitätsweit an der Ruprecht-Karls-Universität ausgeschrieben. Bewerben können sich postdoktorale Wissenschaftler/-innen in der Regel bis zum 37. Lebensjahr mit herausragender Qualifikation; diese soll insbesondere durch eine hervorragende Promotion nachgewiesen werden. Der Bewerbung sind der Lebenslauf, das Literaturverzeichnis, die Promotionsurkunde in Fotokopie sowie eine Kurzbeschreibung des Symposienvorhabens auf circa drei Seiten und ein vorläufiges Programm beizufügen. Bewerbungsschluss ist der 1. April.

Art. 4

Aus dem Kreis der Bewerbungen wählt das Auswahlkomitee im Monat Mai die maximal sechs überzeugendsten heraus. Das Komitee kann zu einzelnen Bewerbungen Zusatzgutachten einholen.

Die ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, ihre Bewerbungen bis zu einem durch das Komitee festgesetzten Zeitpunkt um eine circa 5-seitige Vorhabensbeschreibung, um das Programm und um eine Referentenliste mit Kurzbeschreibung der Referenten zu erweitern. Über die erweiterten Bewerbungen votiert das Auswahlkomitee.

Das IWH-Kuratorium lädt die ausgewählten Bewerber/-innen im Sommersemester vor der vorlesungsfreien Zeit zu einer Kurzpräsentation ein. Unter Berücksichtigung der Voten des Auswahlkomitees entscheidet das Kuratorium abschließend. An der Beratung und Beschlussfassung des Kuratoriums kann Herr Dr. Hengstberger teilnehmen.

Art. 5

Die Überreichung der „Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preise“ erfolgt in feierlichem Rahmen bei der Jahresfeier der Ruprecht-Karls-Universität in Form jeweils einer Urkunde.

Art. 6

Mit Bekanntgabe der Preisträger stellt die Hengstberger-Stiftung der Ruprecht-Karls-Universität das Preisgeld zur Verfügung; dies wird von der Universität verwaltet. Sollte der Gesamtaufwand für das Symposion das Preisgeld einschließlich der Aufwandsentschädigung nicht voll ausschöpfen, so leitet die Universität den Restbetrag an die Hengstberger-Stiftung zurück.

Art. 7

Nach Abschluss des „Ruperto-Carola-Symposions im IWH“ berichten die Preisträger dem Rektor der Ruprecht-Karls-Universität und dem Preisstifter über die Ergebnisse der Symposien. Sollten diese publiziert werden, weisen die Preisträger in angemessener Weise auf den „Klaus-Georg und Sigrid Hengstberger-Preis“ hin.

 

Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hommelhoff
Rektor der Ruprecht-Karls-
Universität Heidelberg
Dr. Klaus-Georg Hengstberger
Vorstand der Hengstberger-Stiftung

 

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Letzte Änderung: 08.06.2015
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