Beauftragte für Chancengleichheit

 

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„Bild: shutterstock.com/FrankHH“

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Erfüllung des in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerten Gleichstellungsauftrages und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Verwirklichung von Gleichstellungsstrukturen. Ihre Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten sind im Chancengleichheitsgesetz des LandesBaden-Württemberg geregelt.

Die Beauftragte für Chancengleichheit ist in Ausübung ihres Amtes nicht an Weisungen gebunden. Die unmittelbare Zuordnung zur Dienststellenleitung ermöglicht ihr ein direktes Vortragsrecht.

Sie ist Ansprechpartnerin für alle Angelegenheiten und Interessen der Frauen der Universität Heidelberg des wissenschaftsstützenden Bereiches in Verwaltung, Bibliothek, Labor und Technik und sie berät alle Beschäftigte dieses Bereiches zur Vereinbarkeit von Familien- beziehungsweise von Pflegeverantwortung und Beruf.

 

 

 

 

    

 

 

 

 

 

    

 

 

  

                        

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 09.09.2024
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