Rektorat
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4. Reform der Juristenausbildung
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Schwerpunkt- fächer
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Die Juristenausbildung in der Bundesrepublik Deutschland wird in
entscheidenden Punkten neu geregelt. Durch eine Änderung des
deutschen Richtergesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die
qualitativ zu Schwerpunkten angewachsenen Wahlfachgruppen stärker
zu betonen. Den Universitäten kommt zukünftig in Bezug auf die
Abnahme des Examens eine größere Rolle als bisher. Die Studierenden
sollen die Möglichkeit erhalten, während des Studiums einen
Schwerpunkt zu bilden. Die Prüfung in diesem Schwerpunktfach soll
von der jeweiligen Universität durchgeführt werden und einen Anteil
am Ersten Examen von 30 v.H. haben. Die einzelnen Fakultäten erhalten
dadurch gleichzeitig mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich der
Einrichtung der Studienschwerpunkte.
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Heidelberger
Modell der
anwalts- orientierten
Juristen- ausbildung
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Ein zweiter Schwerpunkt der Juristenausbildungsreform liegt in der
Berufsfeldorientierung. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein sehr
geringer Prozentsatz der Jurastudierenden später den Richterdienst
oder andere Berufe im Öffentlichen Dienst anstrebt, soll schon
während des Studiums und nicht erst in der Referendarzeit verstärkt
der Focus auf den Anwaltsberuf gelegt werden. Die Studierenden
können im Studium die Fallbearbeitung aus der Perspektive des
Anwaltsberufs erlernen. Diese anwaltsorientierte Juristenausbildung
soll zukünftig nach dem Heidelberger Modell erfolgen. Das
Heidelberger Modell sieht vor, dass jede Veranstaltung auch den Blick
auf den Anwaltsberuf lenkt. Der Blick des Rechtsanwalts auf die
entsprechenden Fallkonstellationen soll in die Pflichtveranstaltungen
integriert werden und nicht erst in den Schwerpunkten Berücksichtigung
finden – dort aber auch. Ganz konkret sieht die Umsetzung
so aus, dass ein Anwalt in den Pflichtveranstaltungen doziert und
beispielsweise - wie in Heidelberg - für den großen BGB-Schein eine
Hausarbeit und eine Klausur stellt. Darüber hinaus sollen die
Jurastudierenden während ihres Studiums die Schlüsselqualifikationen
- wie beispielsweise Fremdsprachen und Rhetorik -
erlernen.
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V. Studium, Lehre und Prüfung
3. Heicumed
5. Landeslehrpreis 2001
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