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4. Reform der Juristenausbildung
 
Schwerpunkt-
fächer
  Die Juristenausbildung in der Bundesrepublik Deutschland wird in entscheidenden Punkten neu geregelt. Durch eine Änderung des deutschen Richtergesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, die qualitativ zu Schwerpunkten angewachsenen Wahlfachgruppen stärker zu betonen. Den Universitäten kommt zukünftig in Bezug auf die Abnahme des Examens eine größere Rolle als bisher. Die Studierenden sollen die Möglichkeit erhalten, während des Studiums einen Schwerpunkt zu bilden. Die Prüfung in diesem Schwerpunktfach soll von der jeweiligen Universität durchgeführt werden und einen Anteil am Ersten Examen von 30 v.H. haben. Die einzelnen Fakultäten erhalten dadurch gleichzeitig mehr Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Einrichtung der Studienschwerpunkte.

Heidelberger Modell der anwalts-
orientierten Juristen-
ausbildung
  Ein zweiter Schwerpunkt der Juristenausbildungsreform liegt in der Berufsfeldorientierung. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein sehr geringer Prozentsatz der Jurastudierenden später den Richterdienst oder andere Berufe im Öffentlichen Dienst anstrebt, soll schon während des Studiums und nicht erst in der Referendarzeit verstärkt der Focus auf den Anwaltsberuf gelegt werden. Die Studierenden können im Studium die Fallbearbeitung aus der Perspektive des Anwaltsberufs erlernen. Diese anwaltsorientierte Juristenausbildung soll zukünftig nach dem Heidelberger Modell erfolgen. Das Heidelberger Modell sieht vor, dass jede Veranstaltung auch den Blick auf den Anwaltsberuf lenkt. Der Blick des Rechtsanwalts auf die entsprechenden Fallkonstellationen soll in die Pflichtveranstaltungen integriert werden und nicht erst in den Schwerpunkten Berücksichtigung finden – dort aber auch. Ganz konkret sieht die Umsetzung so aus, dass ein Anwalt in den Pflichtveranstaltungen doziert und beispielsweise - wie in Heidelberg - für den großen BGB-Schein eine Hausarbeit und eine Klausur stellt. Darüber hinaus sollen die Jurastudierenden während ihres Studiums die Schlüsselqualifikationen - wie beispielsweise Fremdsprachen und Rhetorik - erlernen.



V. Studium, Lehre und Prüfung
3. Heicumed
Vorwärts 5. Landeslehrpreis 2001

 

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