Rektorat
Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs >
3. Landesgraduiertenförderung
|
|
|
|
Mit Hilfe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes kann die
Universität Heidelberg besonders qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen
und -wissenschaftler mit zum Teil sehr
speziellen Themenstellungen fördern. Für das Jahr 2001 standen
hierfür Finanzmittel in Höhe von 840.308 Euro zur Verfügung. Darin sind
auch die Mittel für zwei Stipendien für die Jüdische Hochschule in
Heidelberg enthalten. Die monatlichen Stipendienbeträge wurden im
Jahr 2001 auf nun 820 Euro erhöht. Dennoch sind die Stipendien (noch)
niedriger als in den Graduiertenkollegs.
Bei insgesamt 67 eingereichten Bewerbungen für das SS 2001 und
das WS 2001/2002 wurden durch die Vergabekommission 41
Stipendien neu vergeben. Dies entspricht einer Bewilligungsquote
von über 60 v.H. Bei den Bewerbungen zeigt sich, dass diese Form der
individuellen Doktorandenförderung gerade für die Geisteswissenschaften
einen steigend hohen Stellenwert hat. Etwa 2/3 aller
Bewerbungen entfallen auf Kandidaten aus den geisteswissenschaftlichen
Fächern. Die Landesgraduiertenförderung stellt
damit eine wesentliche Ergänzung zu den in Heidelberg bestehenden
Graduiertenkollegs dar.
|
VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs
2. PHD-Programm
4. Juniorprofessuren und die Folgen für den akademischen Mittelbau
Zurück
Top
|
Startseite der Universität |
Startseite Rektorat
Kontakt |
Suche |
Überblick |
English
|
Seitenbearbeiter: siehe Kontakt
|