Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Startseite > Rechenschaftsbericht 2001/2002 > Inhalt > VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs >

5. Frauenförderung
 
        Habilitationsprogramm

Die ersten beiden Phasen des Habilitationsprogramms im Frauenförderplan der Universität sind erfolgreich abgeschlossen. Drei Jahre lang wurden sieben Habilitationsprojekte von Wissenschaftlerinnen gefördert, zwei Habilitationen sind abgeschlossen, bei den anderen ist das Habilitationsverfahren eröffnet bzw. die Eröffnung für das Sommersemester 2002 geplant.

Auswertung des Frauenförderplans 1996-2001

Für seine Sitzung am 17. Juli 2001 wurde dem Senat der Bericht über den bis dahin geltenden Frauenförderplan vom 27. Juni 1996 vorgelegt. Die Fakultäten haben für diesen Bericht Zahlen über Studentinnen, Absolventinnen, Doktorandinnen, Habilitandinnen und (neu berufene) Professorinnen zusammengestellt, die die Entwicklung des Anteils der Frauen dokumentieren. Einige Fakultäten haben zudem Maßnahmen geschildert, mit Hilfe derer sie auf die besondere Situation in ihrem Fach reagiert haben.

Frauenanteil bei den Promovierten gestiegen   Insgesamt zeigt sich hinsichtlich der Beteiligung von Frauen an den verschiedenen Statusgruppen der Universität Heidelberg ein durchaus erfreuliches Bild: Die Quote der Absolventinnen und (in vielen Fächern) die der Promovierten entspricht nunmehr dem Frauenanteil bei Studienbeginn. Eklatant unterrepräsentiert bleiben die Frauen weiterhin bei den Habilitationen und bei der Besetzung von Professorenstellen, wenn auch leichte Verbesserungen nicht zu verkennen sind. Der Ruprecht-Karls-Universität bleibt die Aufgabe gestellt, die Rahmenbedingungen für weibliche Nachwuchswissenschaftler gezielt zu verbessern. Darum ist das Rektorat weiterhin bemüht.

Initiative „Partnerschaftliches Verhalten in Forschung und Lehre“

Auf Initiative der Frauenbeauftragten und des ehemaligen Arbeitskreises gegen sexuelle Belästigung wurde eine Rektoratskommission eingesetzt, die eine Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten in Forschung und Lehre an der Universität Heidelberg“ erarbeiten soll. Die Senatsrichtlinie soll Kriterien für zu ächtendes Verhalten, Möglichkeiten der Sanktion und der Prävention enthalten.

Bezüglich der weiteren Aktivitäten in Sachen Frauenförderung wird auf den Tätigkeitsbericht der Frauenbeauftragten verwiesen.




VI. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchs
4. Juniorprofessuren und die Folgen für den akademischen Mittelbau
Vorwärts VII. Forschung und Forschungsförderung

 

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