4. Erfindungen und Patente
Die Wissenschaftspolitik hebt auch die verstärkte Verwertung von Erfindungen der Wissenschaftler
als eine Einnahmequelle für die Universitäten hervor. Einkünfte aus der
Nutzung von Forschungsergebnissen konnten aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen
in der Vergangenheit jedoch nur eingeschränkt einen Beitrag zur Finanzierung
der Universität leisten. Mit der Änderung des Arbeitsnehmererfindergesetzes (§ 42) im
Februar 2002 haben sich die Rahmenbedingungen jedoch deutlich geändert. Die Universität
ist daher mit der Aufgabe konfrontiert, eine passende und dabei auch finanziell
tragbare Verwertungsstruktur aufzubauen, die eine ausgewogene Mischung aus universitätsinterner
und -externer Dienstleistung für die Wissenschaftler darstellt.
Die seit Jahren bestehende Kooperation mit dem Technologie-Lizenz-Büro (TLB) in
Karlsruhe, an dem die Universität als Gesellschafter beteiligt ist, wurde mit Drittmitteln
aus der Verwertungsoffensive des BMBF weiter ausgebaut. Seit März 2002 ist an der Universität
eine Innovationsberaterin des TLB tätig, die in Einzelgesprächen die Wissenschaftler
berät, Patentierungsverfahren einleitet und vor allem die Verwertung forciert.
Zur Information der Wissenschaftler wurden verschiedene Veranstaltungen zum Thema
„Patente“ organisiert. Hierzu gelang es, Drittmittel beim BMBF einzuwerben. Gemeinsam
mit dem Technologiepark wurde beispielsweise ein gemeinsamer „Technology Partnering
Day“ veranstaltet, um nicht nur die Zahl der Patentierungen zu erhöhen, sondern
auch deren Verwertung zu fördern. Daneben wurde den Wissenschaftlern ein allgemeines
Seminar „Patente und Lizenzen“ sowie zwei spezifischere Seminare zu den Themen
„Multimedia“ und „Bioinformatik“ angeboten.
Diese Aktivitäten schlagen sich nicht nur in einer gestiegenen Zahl, sondern auch in einer
deutlich höheren Qualität der Erfindungsmeldungen nieder. So wurden im Jahr 2002 von
den Wissenschaftlern 60 Erfindungsmeldungen angezeigt, von denen 19 zu Prioritätsanmeldungen
führten.
Neuanmeldungen Patente