Auf Antrag der Universit�t Heidelberg hat das Wissenschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zugelassen, dass f�r die Wirtschaftsf�hrung der Universit�t Heidelberg ab dem 1. Januar 2003 die Grunds�tze des � 26 der Landeshaushaltsordnung f�r Baden-W�rttemberg angewendet werden, der die Wirtschaftsf�hrung eines Landesbetriebes regelt. Der Landesbetrieb umfasst den laufenden Betrieb der Universit�t Heidelberg. Die beiden medizinischen Fakult�ten in Heidelberg und Mannheim erstellen eigene Jahresabschl�sse. Gesondert zu bilanzieren ist auch das K�rperschaftsverm�gen der Universit�t Heidelberg. Das von der Universit�t Heidelberg genutzte Immobilienverm�gen einschlie�lich Aufbauten wird vorerst nicht im Anlageverm�gen ausgewiesen. Das Universit�tsklinikum Heidelberg bilanziert auch selbst�ndig als rechtsf�hige Anstalt des �ffentlichen Rechts der Universit�t Heidelberg.
Im Zusammenwirken mit dem Wissenschaftsministerium Baden-W�rttemberg und dem Finanzministerium Baden-W�rttemberg wurde ein Finanzstatut f�r die Universit�t erarbeitet, welches am 17. Juni 2003 durch den Senat der Universit�t Heidelberg verabschiedet wurde. Die Genehmigung des Finanzstatuts durch die vorgenannten Ministerien wurde entsprechend � 13 Abs. 4 Satz 5 Landeshochschulgesetz erteilt.
Die Ruprecht-Karls-Universit�t Heidelberg, Heidelberg, erstellt im Rahmen des Landesbetriebes zum 31. Dezember 2005 einen Jahresabschluss entsprechend den Vorschriften des Finanzstatuts der Universit�t Heidelberg sowie den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. F�r die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet.