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Jahresabschluss 2005

III. Angaben zur Bilanz

Anlageverm�gen

Der Anlagenspiegel ist am Ende des Anhangs beigef�gt.

Zum 1. Januar 2005 wurden die Landessternwarte Heidelberg-K�nigstuhl (LSW) und das Astronomische Rechen-Institut (ARI) als Teil des Zentrums f�r Astronomie (ZAH) in die Universit�t Heidelberg integriert. Das Anlageverm�gen dieser Einrichtungen wurde mit einem Restbuchwert in H�he von T� 959 ertragswirksam �bernommen. Der Restbuchwert zum 1. Januar 2005 wurde auf Grund der urspr�nglichen Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten der Verm�gensgegenst�nde unter Ber�cksichtigung der bei der Universit�t Heidelberg geltenden Abschreibungsregeln ermittelt.

Werthaltige Gegenst�nde und Sammlungen

Die vor dem 1. Januar 2003 angeschafften so genannten Werthaltigen Gegenst�nde und Sammlungen (Kunstgegenst�nde, B�cher etc.) sind nach Vorgabe des Wissenschaftsministeriums nicht in der Bilanz enthalten. Seit dem 1. Januar 2003 wurden werthaltige Gegenst�nde und Sammlungen mit einem Anschaffungswert von T� 10 aktiviert.

Unfertige Leistungen

Die Unfertigen Leistungen beinhalten den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Aufwand f�r die in Arbeit befindlichen Auftragsforschungsprojekte.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

S�mtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung f�llig.

Eigenkapital

Das Basiskapital entspricht dem Saldo der Aktiva abz�glich R�cklagen, Sonderposten, R�ckstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten der Er�ffnungsbilanz zum 1. Januar 2003.

R�cklagen

Bei der Universit�t Heidelberg wird zwischen zwei R�cklagen unterschieden:

Die Dotierung der Kapitalr�cklage basierte in der Er�ffnungsbilanz auf dem Wert des zum 1. Januar 2003 aus Landesmitteln finanzierten Anlageverm�gens (� 37,0 Mio).

Die Bilanz zum 31. Dezember 2005 wurde unter Anwendung der Vorschrift des � 268 des Handelsgesetzbuches unter vollst�ndiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2005 in H�he von T� 1.724 sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr von T� 2.256 wurden im Berichtsjahr aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Universit�tsrats vom 29. September 2005 der Kapitalr�cklage entnommen.

Mit der statutarischen R�cklage sollen k�nftig die verbindlichen Zusagen des Rektorats, insbesondere aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen, gedeckt werden. Die angestrebte H�he der statutarischen R�cklage richtet sich nach der H�he der gemachten Zusagen. Bei den Berufungs- und Bleibezusagen handelt es sich um �ffentlichrechtliche Vertr�ge innerhalb der Universit�t, welche eine nicht unerhebliche Bindung f�r die wirtschaftliche Handlungsm�glichkeit der Hochschule darstellen.

Zusagen des Rektorats per 31. Dezember 2005:
Zusagen des Rektorats per 31. Dezember 2005:

Im Vergleich zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2004 haben sich die kumulierten Verpflichtungen um T� 1.741 von T� 22.631 auf T� 20.890 vermindert.

Die statutarische R�cklage wurde entsprechend den Vorschriften des � 13 Abs. 4 des Finanzstatuts aus dem Jahres�berschuss zum 31.12.2003 mit T� 616 erstmalig dotiert.

Sonderposten

Die Investitionszusch�sse f�r Erstausstattungen im Rahmen von Bauma�nahmen nach dem Hochschulbauf�rderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in H�he der Abschreibungen erfolgswirksam aufgel�st.

R�ckstellungen

Die zum 31. Dezember 2005 gebildeten R�ckstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die zum 31. Dezember 2005 gebildeten R�ckstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Die Urlaubsr�ckstellung ist anhand einer stichprobenhaften Hochrechnung auf der Grundlage universit�tsspezifischer Personalstandardkosten ermittelt worden.

Die Altersteilzeitr�ckstellung wird seit dem 1. Januar 2005 in analoger Anwendung der Regelungen des Finanzstatuts bez�glich der Behandlung von Pensionsr�ckstellungen nicht mehr bilanziert. Die zum 1. Januar 2005 bestehende R�ckstellung wurde entsprechend aufgel�st.

Verbindlichkeiten aus Sondermitteln des Landes Baden-W�rttemberg

Der erstmalige Ausweis der Verbindlichkeiten aus Sondermitteln des Landes Baden-W�rttemberg resultiert aus der zum 1. Jan. 2005 vorgenommenen Passivierung der vom Wissenschaftsministerium aus zentralen Kapiteln f�r die Universit�ten und Fachhochschulen bereitgestellten und noch nicht verausgabten Zusch�sse. Es erfolgt somit ab dem Gesch�ftsjahr 2005 eine periodengerechte und ergebnisneutrale Abgrenzung der aus diesen Sondermitteln (so genannte Bereitstellungen) zugewiesenen Ertr�ge entsprechend der korrespondierenden Aufwendungen.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegen�ber dem Vorjahr resultiert aus der Tatsache, dass in H�he von T� 863 Rechnungen der Verm�gen und Bau Baden-W�rttemberg (Universit�tsbauamt Heidelberg) f�r finanzielle Beteiligungen der Universit�t an Modernisierungs- und Instandhaltungsma�nahmen des Jahres 2005 noch offen standen. Diese Verbindlichkeit wurde mit einer Forderung in H�he von T� 14 saldiert. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten gegen�ber der Patentstelle der Fraunhofer-Gesellschaft in H�he von T� 28 haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. S�mtliche anderen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung f�llig.

Eventualverbindlichkeiten

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bzw. der Bund k�nnen die �bereignung der von ihnen finanzierten Anlageg�ter oder einen Wertausgleich beanspruchen, wenn der Antragsteller w�hrend der Laufzeit seiner Forschungsarbeit an das Institut eines anderen Tr�gers wechselt, die Ger�te nicht mehr f�r den Zuwendungszweck verwendet werden oder die Bewilligung widerrufen wird.

Der Restbuchwert f�r aus DFG-Mitteln beschaffte Ger�te betr�gt zum 31. Dezember 2005 T� 2.869 (31.12.2004 T� 2.610). F�r die aus Forschungsauftr�gen des Bundes finanzierten Ger�te betr�gt der Restbuchwert zum 31. Dezember 2005 T� 3.428 (31.12.2004 T� 2.828).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo betr�gt zum Stichtag 31. Dezember 2005 T� 3.068 (31. Dezember 2004 T� 866).

F�r das Jahr 2005 sind am Stichtag 31. Dezember 2005 sonstige finanzielle Verpflichtungen in einem Umfang von T� 623 (31. Dezember 2004 T� 615) aus Mieten und Pachten (ohne Nebenkosten) erfasst.


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