Der Anlagenspiegel ist am Ende des Anhangs beigefügt.
Zum 1. Januar 2005 wurden die Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl (LSW) und das Astronomische Rechen-Institut (ARI) als Teil des Zentrums für Astronomie (ZAH) in die Universität Heidelberg integriert. Das Anlagevermögen dieser Einrichtungen wurde mit einem Restbuchwert in Höhe von T€ 959 ertragswirksam übernommen. Der Restbuchwert zum 1. Januar 2005 wurde auf Grund der ursprünglichen Anschaffungsdaten und Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der bei der Universität Heidelberg geltenden Abschreibungsregeln ermittelt.
Die vor dem 1. Januar 2003 angeschafften so genannten Werthaltigen Gegenstände und Sammlungen (Kunstgegenstände, Bücher etc.) sind nach Vorgabe des Wissenschaftsministeriums nicht in der Bilanz enthalten. Seit dem 1. Januar 2003 wurden werthaltige Gegenstände und Sammlungen mit einem Anschaffungswert von T€ 10 aktiviert.
Die Unfertigen Leistungen beinhalten den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Aufwand für die in Arbeit befindlichen Auftragsforschungsprojekte.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
Das Basiskapital entspricht dem Saldo der Aktiva abzüglich Rücklagen, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2003.
Bei der Universität Heidelberg wird zwischen zwei Rücklagen unterschieden:
Die Dotierung der Kapitalrücklage basierte in der Eröffnungsbilanz auf dem Wert des zum 1. Januar 2003 aus Landesmitteln finanzierten Anlagevermögens (€ 37,0 Mio).
Die Bilanz zum 31. Dezember 2005 wurde unter Anwendung der Vorschrift des § 268 des Handelsgesetzbuches unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2005 in Höhe von T€ 1.724 sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr von T€ 2.256 wurden im Berichtsjahr aufgrund eines entsprechenden Beschlusses des Universitätsrats vom 29. September 2005 der Kapitalrücklage entnommen.
Mit der statutarischen Rücklage sollen künftig die verbindlichen Zusagen des Rektorats, insbesondere aus Berufungs- und Bleibeverhandlungen, gedeckt werden. Die angestrebte Höhe der statutarischen Rücklage richtet sich nach der Höhe der gemachten Zusagen. Bei den Berufungs- und Bleibezusagen handelt es sich um öffentlichrechtliche Verträge innerhalb der Universität, welche eine nicht unerhebliche Bindung für die wirtschaftliche Handlungsmöglichkeit der Hochschule darstellen.
Zusagen des Rektorats per 31. Dezember 2005: |
Im Vergleich zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2004 haben sich die kumulierten Verpflichtungen um T€ 1.741 von T€ 22.631 auf T€ 20.890 vermindert.
Die statutarische Rücklage wurde entsprechend den Vorschriften des § 13 Abs. 4 des Finanzstatuts aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2003 mit T€ 616 erstmalig dotiert.
Die Investitionszuschüsse für Erstausstattungen im Rahmen von Baumaßnahmen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in Höhe der Abschreibungen erfolgswirksam aufgelöst.
Die zum 31. Dezember 2005 gebildeten Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: |
Die Urlaubsrückstellung ist anhand einer stichprobenhaften Hochrechnung auf der Grundlage universitätsspezifischer Personalstandardkosten ermittelt worden.
Die Altersteilzeitrückstellung wird seit dem 1. Januar 2005 in analoger Anwendung der Regelungen des Finanzstatuts bezüglich der Behandlung von Pensionsrückstellungen nicht mehr bilanziert. Die zum 1. Januar 2005 bestehende Rückstellung wurde entsprechend aufgelöst.
Der erstmalige Ausweis der Verbindlichkeiten aus Sondermitteln des Landes Baden-Württemberg resultiert aus der zum 1. Jan. 2005 vorgenommenen Passivierung der vom Wissenschaftsministerium aus zentralen Kapiteln für die Universitäten und Fachhochschulen bereitgestellten und noch nicht verausgabten Zuschüsse. Es erfolgt somit ab dem Geschäftsjahr 2005 eine periodengerechte und ergebnisneutrale Abgrenzung der aus diesen Sondermitteln (so genannte Bereitstellungen) zugewiesenen Erträge entsprechend der korrespondierenden Aufwendungen.
Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus der Tatsache, dass in Höhe von T€ 863 Rechnungen der Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Universitätsbauamt Heidelberg) für finanzielle Beteiligungen der Universität an Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen des Jahres 2005 noch offen standen. Diese Verbindlichkeit wurde mit einer Forderung in Höhe von T€ 14 saldiert. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der Patentstelle der Fraunhofer-Gesellschaft in Höhe von T€ 28 haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Sämtliche anderen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres zur Zahlung fällig.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bzw. der Bund können die Übereignung der von ihnen finanzierten Anlagegüter oder einen Wertausgleich beanspruchen, wenn der Antragsteller während der Laufzeit seiner Forschungsarbeit an das Institut eines anderen Trägers wechselt, die Geräte nicht mehr für den Zuwendungszweck verwendet werden oder die Bewilligung widerrufen wird.
Der Restbuchwert für aus DFG-Mitteln beschaffte Geräte beträgt zum 31. Dezember 2005 T€ 2.869 (31.12.2004 T€ 2.610). Für die aus Forschungsaufträgen des Bundes finanzierten Geräte beträgt der Restbuchwert zum 31. Dezember 2005 T€ 3.428 (31.12.2004 T€ 2.828).
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus dem Bestellobligo beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2005 T€ 3.068 (31. Dezember 2004 T€ 866).
Für das Jahr 2005 sind am Stichtag 31. Dezember 2005 sonstige finanzielle Verpflichtungen in einem Umfang von T€ 623 (31. Dezember 2004 T€ 615) aus Mieten und Pachten (ohne Nebenkosten) erfasst.