Die Universit�t Heidelberg grenzt seit dem 1. Januar 2005 weitere, bislang nicht abgegrenzte Drittmittelertr�ge sowie erstmals auch Sondermittel des Wissenschaftsministeriums periodengerecht entsprechend den korrespondierenden Aufwendungen ab. In H�he der nicht verausgabten Mittel werden entsprechend Verbindlichkeiten, in H�he der geleisteten, noch nicht erstatteten Aufwendungen Forderungen bilanziert.
Bei den erstmals abgegrenzten Drittmittelertr�gen handelt es sich im Wesentlichen um Preisgelder, Stiftungsprofessuren und Spenden. Aus ihrer erstmaligen Abgrenzung zum 1. Januar 2005 ergab sich eine Ergebnisbelastung von T� 4.084, die unter den au�erordentlichen Aufwendungen ausgewiesen wird. Bei den Sondermitteln des Landes Baden-W�rttemberg handelt es sich um die sogenannten Bereitstellungen des Wissenschaftsministeriums, die aus zentralen Kapiteln f�r alle Universit�ten und Fachhochschulen des Landes anteilig der Universit�t Heidelberg f�r bestimmte Zwecke zur Verf�gung gestellt werden. Die zum 1. Januar 2005 erstmals vorgenommene Passivierung der zum Bilanzstichtag noch nicht verausgabten Mittel schl�gt sich in den au�erordentlichen Aufwendungen mit T� 2.752 nieder.
R�ckstellungen f�r Altersteilzeitverpflichtungen werden seit dem 1. Januar 2005 in analoger Anwendung der Regelungen des Finanzstatuts bez�glich der Behandlung von Pensionsr�ckstellungen nicht mehr bilanziert. Da die Universit�t Heidelberg durch k�nftige Zahlungen im Rahmen der bestehenden Altersteilzeitverh�ltnisse aufgrund der Kosten�bernahme durch das Land Baden-W�rttemberg - ebenso wie bei den k�nftigen Pensionszahlungen - wirtschaftlich nicht belastet wird, w�rde die Bilanzierung der Altersteilzeitr�ckstellung zu einer verzerrten Darstellung der Ertragslage f�hren. Die Aufl�sung der zum 1. Januar 2005 bilanzierten R�ckstellung f�r Altersteilzeitverpflichtungen in H�he von T� 5.416 wird unter den au�erordentlichen Ertr�gen ausgewiesen.
Aufwendungen im Rahmen der Durchf�hrung umsatzsteuerpflichtiger Auftragsforschungsprojekte werden - sofern das zugrunde liegende Projekt zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen ist - zum 31. Dezember 2005 erstmals unter den Unfertigen Leistungen ausgewiesen. Die f�r die Durchf�hrung der Projekte erhaltenen Mittel werden unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Im Vorjahr wurde die Differenz zwischen den erhaltenen Anzahlungen und den bis zum Bilanzstichtag angefallenen Aufwendungen noch saldiert unter den Forderungen (im Falle von Unterdeckungen) bzw. den Verbindlichkeiten aus Drittmitteln (im Falle von �berdeckungen) ausgewiesen.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2005 wurde im Hinblick auf die vorgenannten Sondertatbest�nde unter Anwendung der Vorschrift des � 268 des Handelsgesetzbuches unter vollst�ndiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2005 in H�he von T� 1.724 sowie der Verlustvortrag aus dem Vorjahr von T� 2.256 wurden aufgrund eines Beschlusses des Universit�tsrats vom 29. September 2005 aus der Kapitalr�cklage gedeckt.
Die Verm�gensgegenst�nde des Anlageverm�gens werden mit den historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet, korrigiert um die seit der Anschaffung/Herstellung angefallenen Abschreibungen, welche linear pro rata temporis auf Basis der durchschnittlichen Nutzungsdauern der DFG gebildet werden.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten.
Die Unfertigen Leistungen der Auftragsforschung werden zu Material- und Fertigungseinzelkosten bewertet.
Forderungen und sonstige Verm�gensgegenst�nde werden mit den Anschaffungskosten unter Ber�cksichtigung von Einzelwertberichtigungen angesetzt. Von einem Ansatz einer Pauschalwertberichtigung wurde wegen Unwesentlichkeit abgesehen.
Die Kassen- und Bankbest�nde in Fremdw�hrung werden zum Geldkurs am Stichtag bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand f�r eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Die Investitionszusch�sse f�r Erstausstattungen im Rahmen von Bauma�nahmen nach dem Hochschulbauf�rderungsgesetz (HBFG) werden als Sonderposten eingestellt und in H�he der Abschreibungen erfolgswirksam aufgel�st. Gem�� Finanzstatut werden f�r andere Investitionszusch�sse keine Sonderposten gebildet.
Die R�ckstellungen werden in H�he des Betrages, der nach vern�nftiger kaufm�nnischer Beurteilung notwendig ist, gebildet und ber�cksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Pensionsr�ckstellungen f�r Beamte werden gem�� Finanzstatut nicht gebildet.
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem R�ckzahlungsbetrag passiviert. Die Erhaltenen Anzahlungen f�r die Auftragsforschung werden unter den Verbindlichkeiten aufgef�hrt.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Fremdw�hrung werden zum Briefkurs des Tages der Anschaffung oder zu einem h�heren Briefkurs am Stichtag bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag f�r eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.