Die Universität Heidelberg sammelte im Jahr 2005 die ersten Erfahrungen mit der zum 01.01.05 neu eingeführten W-Besoldung. Die bisherigen Verhandlungen über die Ausstattung der Professur wurden damit um einen weiteren sehr wichtigen Verhandlungsteil, die Ausgestaltung der persönlichen Bezüge der Professorinnen und Professoren, ergänzt. Unter der alten C-Besoldung nahm diese Aufgabe noch das Wissenschaftsministerium wahr. Während im alten System Gehaltsangebote und Gehaltssteigerungen bei Berufungen bzw. Erhaltungen klar vorgegeben waren, muss im neuen System ein Großteil des individuellen Gehaltes verhandelt und an Leistungskriterien geknüpft werden. Außerdem konnten die Verhandlungen zwischen Ministerium und den zu Berufenden unter den Voraussetzungen eines nach oben weitgehend offenen Budgets geführt werden.
Mit der W-Besoldung steht der Universität nunmehr ein so genannter Vergaberahmen zur Verfügung. Dieser wurde auf der Basis der Professorenbesoldungskosten des Jahres 2001 festgelegt und wurde seither lediglich um die Besoldungserhöhungen aufgestockt. Er begrenzt den Gestaltungsspielraum der Universität nach oben. Der beschränkte Vergaberahmen erwies sich bereits im ersten Jahr als ein deutliches Hemmnis, insbesondere bei der Berufung von Professorinnen und Professoren aus der Schweiz und den USA.
Zeitungslektüre zwischen Max und Alfred Weber |
Die Universität betrachtet es als große Herausforderung, mit den vorhandenen Mitteln für die W-Besoldung die besten Wissenschaftler zu berufen. Die veränderten Bedingungen führten bereits zu einem Umdenken innerhalb der Professorenschaft, insbesondere in den Berufungskommissionen. Mittlerweile werden auch Fragen diskutiert, inwieweit Gehaltshöhen bereits bei der Stellenausschreibung thematisiert werden sollten oder ob die Gehaltswünsche in der Bewerbung anzugeben sind - Fragen, die in Universitäten anderer Länder oder in der Industrie schon lange üblich sind. Diese und weitere Fragen zur W-Besoldung werden die Universität noch einige Zeit beschäftigen. Gemeinsam mit Vertretern der Professorenschaft ist hierzu eine Richtlinie der Universität Heidelberg in Arbeit, in die auch die Erfahrungen des Berichtsjahres einfließen werden.
Angeregte Gespräche beim Impulse-Symposium: Professor Wolfrum, Prorektor Comba und Professor Bock (v. l. n. r.) |
Seit Januar 2005 ist die Universität nach dem neuen Landeshochschulgesetz selbst zuständig für die Berufung von Professorinnen und Professoren, die Ernennung spricht allerdings mit guten Gründen noch der Ministerpräsident des Landes aus. Das Wissenschaftsministerium wirkt mit, indem es sein Einvernehmen zu den Berufungslisten erteilen muss.
Die Zentrale Universitätsverwaltung hat die Übertragung von Aufgaben, die bislang vom Ministerium wahrgenommen wurden, zum Anlass genommen, ihren Service im Bereich der Berufungen zu verbessern. Durch interne Umschichtungen konnte die Stelle einer persönlichen Ansprechpartnerin für die neu berufenen Professorinnen und Professoren geschaffen werden. Bei ihr laufen im Sinne einer "Betreuerin" alle Fäden zusammen. Dies wirkte sich für die Zufriedenheit der Beteiligten positiv aus und hilft, die laufenden Verfahren zu beschleunigen. Auch im Hinblick auf den zu bewältigenden Generationswechsel in der Professorenschaft der Universität Heidelberg erwies sich die Spezialisierung einer Mitarbeiterin als sehr hilfreich.
Habilitationen an der Universität Heidelberg |
2005 haben 28 Professorinnen und Professoren einen Ruf erhalten. Insgesamt fanden 34 Berufungs- und 10 Erhaltungsverhandlungen statt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Verfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden, weil diese Professorinnen und Professoren ihren Ruf erst im 3. und 4. Quartal 2005 erhalten haben. 22 Professorinnen und Professoren haben sich dafür entschieden, an die Ruperto Carola zu wechseln oder trotz eines Rufes an eine andere Einrichtung in Heidelberg zu bleiben. In drei Fällen konnte die Universität Heidelberg in Kooperation mit einer außeruniversitären Einrichtung berufen.
Da die Dekane der Medizinischen Fakultäten an der Universität Heidelberg auch Haushaltsverantwortliche für die Medizinischen Fakultäten nach § 27 Absatz 2 LHG sind, erteilt zwar der Rektor den Ruf an die neu zu berufenden Professoren, die Gehalts- und Ausstattungsverhandlungen werden jedoch von den Dekanen der Medizinischen Fakultäten geführt. In den dem Berichtszeitraum vorausgehenden Jahren hatte die Medizinische Fakultät Heidelberg eine Vielzahl von Professorenstellen neu besetzt, so dass im Jahr 2005 nur 25 Berufungsverfahren durchzuführen waren. Eine Reihe von Berufungsverfahren konnte gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum betrieben werden. Eine Besonderheit stellen die Berufungsverfahren zur Besetzung der W3-Professuren für Experimentelle pädiatrische Onkologie und Immunologie, und für Hämatologie/Onkologie dar, da diese mit der Leitung von klinischen Kooperationseinheiten am DKFZ verbunden sind.
Das zweite Teilprojekt des Aktionsprogramms Deregulierte Hochschule, für das die Universität Heidelberg die Federführung übernommen hat, beschäftigt sich mit der Frage, wie das Personal- und Berufungswesen, das Besoldungs- und Vergütungssystem für und innerhalb der Hochschulen zu gestalten ist. Hierfür braucht die Hochschule Gestaltungsfreiräume, die z. T. über die Deregulierungen der jüngsten Landeshochschulgesetzgebungen hinaus gehen. Größere Autonomie bedeutet aber auch, dass auf die Hochschule künftig wesentlich höhere Personal-, Kosten- und Ergebnisverantwortung zukommt. Es müssen verstärkt Managementaufgaben wahrgenommen werden. Die Weiterentwicklung von Führungsinstrumenten und der Ausbau von Management- und Führungs-Know-how ist hierfür von zentraler Bedeutung. Dabei kommt dem Personalmanagement von Hochschulen für die Umsetzung strategischer Zielsetzungen künftig eine herausragende Bedeutung zu.
Im letzten Quartal des Jahres 2005 wurde für diesen Themenkomplex eine Projektplanung erarbeitet und gegen Ende 2005 verabschiedet. In Workshops und Arbeitstreffen wird die Ausformung von Professuren, Berufungsverfahren, Vergütung, Juniorprofessuren und die Umsetzung der Leitlinien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erarbeitet. Die Ergebnisse der auf zwei Jahre angelegten Projektarbeit werden in den "Code of good Governance" einfließen, der Anregungen und Maßstäbe für künftige Gesetzgebungen und Hochschulentwicklungsstrategien setzen soll. Parallel dazu wird die Universität Heidelberg im gleichen Zeitraum eigene Deregulierungs- und Personalprojekte in Angriff nehmen und damit den Weg, ein strategisches und modernes Personalmanagement zu etablieren, fortsetzen.