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4. Wirtschaftsführung und Finanzen

4.1 Entwicklung des Universitätshaushaltes

Im Kapitel 1412, dem Haushalt der Universität (einschließlich Hochschulmedizin), war für das Jahr 2005 ein Zuschuss von 352,7 Mio. € veranschlagt. Darin sind erstmals auch die Zuschüsse für das Astronomische Rechen-Institut und die Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl berücksichtigt mit insgesamt 3,6 Mio. €. Beide ehemalige Landeseinrichtungen wurden zum 01.01.2005 in die Universität Heidelberg eingegliedert. In diesem Zusammenhang wurden zusätzlich 0,2 Mio. € gem. § 50 LHO in das Kapitel 1412 übertragen. Damit belief sich der Landeszuschuss auf insgesamt 352,9 Mio. € (Vorjahr: 365,9 Mio. €). Darin sind die Zuschüsse an die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim und das Universitätsklinikum mit 186,2 Mio. € (Vorjahr: 204,3 Mio. €) enthalten. Die Zuschüsse an die Stiftungen Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim und Orthopädische Universitätsklinik Heidelberg sind innerhalb der Titelgruppen der Medizinischen Fakultäten in Ansatz gebracht.

Im Jahr 2005 hatte die Universität (ohne Hochschulmedizin) Einsparungen in Höhe von 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) zu erbringen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Nach Abzug der vorgenannten Kürzungen verblieb ein Landeszuschuss von insgesamt 350,8 Mio. €, den das Land Baden-Württemberg für die Universität Heidelberg aufzubringen plante. Auf die Universität (ohne Hochschulmedizin) entfiel damit ein Zuschuss in Höhe von 164,6 Mio. € (Vorjahr: 159,1 Mio. €).

Außerdem waren im Jahr 2005 noch folgende Einsparungen zu erbringen (ohne Hochschulmedizin):

Der Nachweis über die Verwendung der Zuführungen aus dem Landeshaushalt an die Universität (ohne Hochschulmedizin) erfolgt durch den kaufmännischen Jahresabschluss.

Die Einführung von Studienbeiträgen ab dem Sommersemester 2007 hat zur Folge, dass sich die Universitätshaushalte ab dem Jahr 2007 auf der Einnahmen- und Ausgabenseite entsprechend erhöhen werden. Da die Studienbeiträge in der Universität Heidelberg verwandt werden sollen, um die Studienbedingungen zu verbessern, lassen sich die finanziellen Engpässe der Universität, wie sie insbesondere im Kapitel "7. Risiken der künftigen Entwicklung der Universität und ihre Steuerung" aufgeführt werden, durch diese Einnahmen nicht ausräumen. Gleichwohl wird mit der Einführung der Studienbeiträge die finanzielle Basis geschaffen, um die Bedingungen für die Studierenden deutlich und nachhaltig zu verbessern und die Qualität der Lehre weiter zu steigern.

4.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Eigenkapital der Universität hat sich im Geschäftsjahr 2005 durch den Jahresfehlbetrag um 1,7 Mio. € verringert. Die Eigenkapitalquote beträgt bei einer um rund 5% auf 112,2 Mio. € erhöhten Bilanzsumme 56,7% (Vorjahr: 61,3%).

Die Investitionen in das Anlagevermögen betragen im Geschäftsjahr 2005 17,8 Mio. € (Vorjahr: 18,1 Mio. €). Damit beläuft sich das Anlagevermögen auf 78,2 Mio. € (Vorjahr: 77,5 Mio. €) oder 69,7% (Vorjahr: 72,8%) der Bilanzsumme. Für das Jahr 2006 sind im Finanzplan 19,0 Mio. € für Investitionen in das Anlagevermögen vorgesehen.

Die Gesamterträge der Universität einschließlich sonstiger Zinsen und ähnlicher Erträge sowie außerordentlicher Erträge beliefen sich im Jahr 2005 auf 237,3 Mio. € (Vorjahr: 223,0 Mio. €). Hiervon entfallen 172,3 Mio. € (Vorjahr: 168,1 Mio. €) auf Landeszuschüsse und Sonderzuweisungen des Wissenschaftsministeriums sowie 5,4 Mio. € auf außerordentliche Erträge aus der Auflösung der Altersteilzeitrückstellung; 47,2 Mio. € (Vorjahr: 44,2 Mio. €) wurden durch Drittmittel und andere Erlöse erzielt. Der Anstieg der Erträge aus Landeszuschüssen und Sonderzuweisungen des Wissenschaftsministeriums ist im Wesentlichen auf die Eingliederung der Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl sowie des Astronomischen Rechen-Instituts in die Universität Heidelberg zurückzuführen.

Den größten Aufwandsposten stellen die Personalaufwendungen mit 162,7 Mio. € (Vorjahr: 158,8 Mio. €) bzw. 70,2% (Vorjahr: 71,2%) der Gesamterträge (ohne außerordentliche Erträge) dar. Der gestiegene Personalaufwand ist vor allem auf die bereits erwähnte Eingliederung der Landessternwarte Heidelberg-Königstuhl sowie des Astronomischen Rechen-Instituts in die Universität Heidelberg zurückzuführen. Daneben wirkten sich auch die Erhöhung der Urlaubs- und der Überstundenrückstellung aus.

Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen durch die vorab erwähnten Landeszuschüsse und Sonderzuweisungen des Landes Baden-Württemberg. Der Finanzmittelbestand erhöhte sich stichtagsbezogen um 3,7 Mio. € auf 15,3 Mio. €.

In dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,7 Mio. € kommt ein außerordentlicher Verlust in Höhe von 1,4 Mio. € und ein Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 0,3 Mio. € zum Tragen. Der außerordentliche Verlust ist darauf zurückzuführen, dass die periodengerechte Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen ausgeweitet wurde. Dies betrifft einen Teil der Drittmittel sowie die Sondermittel des Wissenschaftsministeriums.

Die Abgrenzung war geboten, um Ergebniseffekte auszuschalten, die allein aus der buchhalterischen Behandlung dieser Mittel resultieren. Der Effekt aus dieser Ausweitung der periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen wurde teilweise durch die oben genannten außerordentlichen Erträge aus der Auflösung der Altersteilzeitrückstellung kompensiert. Der Verlust aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ist im Wesentlichen auf den bereits oben erwähnten Anstieg der Aufwendungen für Personalrückstellungen vor allem aufgrund der gestiegenen Zahl der noch nicht beanspruchten Urlaubstage zurückzuführen.


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