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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Rektorat
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5. Personal

5.1 Berufungen und Erhaltungen an der Universität Heidelberg

Die Universität Heidelberg sammelte im Jahr 2005 die ersten Erfahrungen im Bereich der zum 01.01.2005 neu eingeführten W-Besoldung für Professorinnen und Professoren. Die bisherigen Verhandlungen über die Ausstattung der Professur wurden damit um einen weiteren sehr wichtigen Verhandlungsteil, die Ausgestaltung der persönlichen Bezüge der Professorinnen und Professoren, ergänzt. Diese Aufgabe nahm noch unter der C-Besoldung das Wissenschaftsministerium wahr, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied von klar vorgegebenem Gehaltsangebot bzw. Gehaltssteigerungen bei Berufungen/Erhaltungen sowie einem nach oben weitgehend offenen Budget. Mit der W-Besoldung steht der Universität nunmehr ein so genannter Vergaberahmen zur Verfügung. Dieser wurde auf der Basis der Professorenbesoldungskosten des Jahres 2001 festgelegt und wird seither lediglich um die Besoldungserhöhungen aufgestockt. Der beschränkte Vergaberahmen erwies sich bereits im ersten Jahr als ein Hemmnis, insbesondere bei der Berufung von Professorinnen und Professoren aus der Schweiz und den USA.

Die Universität betrachtet es als große Herausforderung, mit den vorhandenen Mitteln für die W-Besoldung die Besten zu berufen. Die veränderten Bedingungen führten bereits zu einem Umdenken innerhalb der Professorenschaft, insbesondere in den Berufungskommissionen. Es wurde u. a. darüber diskutiert, inwieweit Gehaltshöhen bereits in der Stellenausschreibung thematisiert werden sollten und ob die Gehaltswünsche in der Bewerbung anzugeben sind - eine in den Universitäten anderer Länder oder in der Industrie durchaus übliche Praxis.

Diese und weitere Fragen zur W-Besoldung sind noch zu beantworten und gemeinsam mit Vertretern der Professorenschaft in einer Richtlinie der Universität Heidelberg zu fixieren. Die Erfahrungen des vergangenen Berichtsjahres sind dafür essentiell.

Seit Januar 2005 ist die Universität nach dem neuen Landeshochschulgesetz auch selbst zuständig für die Berufung von Professorinnen und Professoren; die Ernennung spricht allerdings weiterhin der Ministerpräsident des Landes aus. Das Wissenschaftsministerium wirkt mit, indem es sein Einvernehmen zu den Berufungslisten erteilen muss.

2005 haben 28 Professorinnen und Professoren einen Ruf erhalten. Insgesamt fanden rekordverdächtige 34 Berufungs- und 10 Erhaltungsverhandlungen statt. Ein nicht unwesentlicher Teil der Verfahren konnte noch nicht abgeschlossen werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die betroffenen Professorinnen und Professoren den Ruf erst im 3. und 4. Quartal 2005 erhalten haben. 22 Professorinnen und Professoren haben sich für einen Wechsel/Verbleib an die/der Universität Heidelberg entschieden. Für 3 dieser Professorinnen und Professoren lag eine gemeinsame Berufung von der Universität Heidelberg und einer außeruniversitären Forschungseinrichtung vor.

5.2 Entwicklungen im Personalwesen

Für die erfolgreiche Profilbildung einer Universität wird die Fähigkeit, strategische Zielsetzungen effizient umzusetzen, eine unabdingbare Voraussetzung zur Schaffung von Wettbewerbsvorteilen. Dazu braucht eine Hochschule auch im Personalbereich größere Gestaltungsfreiräume als es die aktuelle Gesetzeslage zulässt. Vor diesem Hintergrund hat sich die Universität Heidelberg 2005 erfolgreich an einer Ausschreibung des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft beteiligt. Die dortige Aktionslinie "Deregulierte Hochschule" hat zum Ziel, fünf Hochschulen in Deutschland weitgehende Autonomie zu verschaffen. Die Universität Heidelberg hat u. a. für den Programmbereich Flexibilisierung der Personalstrukturen die Federführung. Die Fragestellungen, um die es hierbei geht, sind folgende:

Diese spannende Aufgabe soll in den nächsten zwei Jahren unter Beteiligung der Technischen Universität Darmstadt und der Universität Göttingen bearbeitet werden. Die Arbeitsergebnisse werden in einen "Code of good governance" einfließen.


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